Feinstaubverordnung
Todesurteil für Fahrverbote
15.11.2007
Der Versuch, Feinstaubfahrverbote über Umwege in Graz zu verordnen, ist gescheitert. Von der Feinstaubverordnung bleibt das Osterfeuerverbot.
Nach dem "Staatsbegräbnis" für die steirische Feinstaubverordnung – alle Verkehrsmaßnahmen für Winter 2007/ 2008 sind wegen Rechtsunsicherheit gefallen – wollte Graz über Umwege Feinstaubfahrverbote durchsetzen. Der Gemeinderat ließ das Präsidialamt prüfen, ob Feinstaubfahrverbote in Form einer ortspolizeilichen Verordnung möglich sind. Das geht nicht, wird dem Stadtparlament in seiner Sitzung heute mitgeteilt. Kurz: Freie Fahrt für Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter – selbst an Tagen mit Feinstaub-Horrorwerten.
Machtlos
Laut Rathaus-Juristen ist die Stadt machtlos, sofern
Bund oder Land nicht mitspielen: „Eine ortpolizeiliche Verordnung ist
unzulässig, wenn das Ziel auch mit dem bestehenden bundes- oder
landesrechtlichen Instrumentarium erreicht werden könnte.“
Außerdem, so das Präsidialamt weiter, dient eine ortspolizeiliche Verordnung dazu, störende Missstände abzuwehren. Ein Beispiel: Gelage auf öffentlichen Plätzen. Bei Feinstaub hingegen „ist es äußerst fraglich, ob es sich überhaupt um einen das örtliche Gemeinschaftsleben störenden Missstand handelt.“ Fazit: Aus eigener Kraft kann die Landeshauptstadt keine Feinstaubfahrverbote erlassen.
Grüne toben
Scharfe Kritik üben daran die Grünen. "Heuer
wird es keine einzige verpflichtende Maßnahme zur Senkung der
Feinstaubbelastung geben – allen Fakten zum Trotz", klagt Abgeordnete Ingrid
Lechner-Sonnek.
Alle gestrichen. Brigitte Scherbler, Umweltrechtsexpertin des Landes, muss den Grünen indirekt zustimmen. Gegenüber ÖSTERREICH bestätigt sie, dass alle Verkehrsmaßnahmen aus der neuen steirischen Feinstaubverordnung des Landes gestrichen wurden. Die letzte, eine Partikelfilterpflicht für Baumaschinen, würde wegen EU-rechtlichen Problemen ebenso hinausfallen. Was bleibt dann? "Das Verbot von Brauchtumsfeuern in Graz und acht südlichen Umgebungsgemeinden", so Scherbler. Nachsatz: Bestandteil der Feinstaubverordnung, die im Jänner 2008 in Kraft treten soll, sind noch die Feinstaubsanierungsgebiete. Hier gibt es keine Veränderung.