Chuzpe, Provokation oder Blödheit: Ein 25-jähriger Türke, der wegen Vergewaltigung einer Schülerin angeklagt war und die Tat vehement abstreitet, kam mit einem "Fuck off"-T-Shirt zum Prozess. Die Rechnung dafür war klar.
Stmk. Ein 25-Jähriger wurde am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen Vergewaltigung verurteilt. Er soll sich im Oktober des Vorjahres am WC einer Diskothek in der Weststeiermark an einer jungen Frau vergangen haben. Während der Beschuldigte vor Gericht die Tat abstritt, machte die junge Frau bei der kontradiktorischen Einvernahme, von der beim Prozess ein Video gezeigt wurde, glaubhafte Angaben: Der Mann habe sie auf die Toilette verfolgte, danach hielten ihn weder ihre Zurückweisungen noch mehrmalige Äußerungen, dass sie das nicht wolle, vom Weitermachen ab.
Prozess am Landesgericht Graz.
"Hatte kein anderes frisches T-Shirt"
Der Türke dagegen stritt auch beim Prozess vehement ab, die Schülerin vergewaltigt zu haben. Im Gegenteil: Sie habe ihn im Lokal geküsst, was auch Zeugen so beobachtet hatten. Danach sei alles freiwillig passiert. Seine Glaubwürdigkeit untergrub der Angeklagte selbst, in dem er bei der Verhandlung ein T-Shirt mit der Aufschrift "Fuck off" trug und frech auf die Zurechtweisung des Gerichts meinte: "Ich hatte kein anderes frisches T-Shirt mehr."
"Nein ist ein Nein"
Nach kurzer Beratung waren sich die Schöffen und der Richtervorsitz einig: Der Angeklagte wurde wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Haft und 5.000 Euro Schmerzensgeld für die junge Frau verurteilt. "Es ist irrelevant, von wem der Kuss davor ausging und selbst wenn sie am Anfang noch ja gesagt hat: Sobald sie einmal nein sagt, ist es Nein und alles weitere dann eine Vergewaltigung", erklärte die Richterin. Der Beschuldigte zeigte sich überrascht und erbat drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.