Behandlungsfehler
Verzweifelter Steirer hofft auf Voves
22.01.2010
Seine Tochter ist nach verpatzten Eingriffen vor elf Jahren behindert. Das Entschädigungsverfahren wird nun neu aufgerollt.
In einem langwierigen Rechtsverfahren wegen angeblicher Behandlungsfehler, die vor mehr als zehn Jahren an einem damals 13-jährigen Mädchen an der Grazer Herzchirurgie passiert sein sollen, hat sich der Vater des Kindes an den steirischen Landeshauptmann Franz Voves (S) gewandt: Der Mann - selbst Mediziner - bittet Voves um Hilfe, weil das Entschädigungsverfahren nach sechs Jahren nun nochmals aufgerollt werde und die heute 24-jährige, behinderte Tochter das Ende möglicherweise nicht mehr erleben werde.
Überdosierung mit Blutverdünnungsmittel
Das Mädchen war
1999 an der Grazer Herzchirurgie am Herzen operiert worden. Dabei, so
behauptet der Vater in dem "offenen Brief", sei eine funktionierende
Herzklappe mitgewechselt worden, was eine lebenslange Blutverdünnung bewirkt
habe. In der Folge habe eine Infektion verschiedene Spitalaufenthalte
erfordert, wobei es beim letzten Aufenthalt im Jänner 2000 zu einer
Überdosierung mit Blutverdünnungsmittel gekommen sei, weil eine Motorpumpe,
mittels derer das Medikament Heparin verabreicht wurde, falsch programmiert
worden sei. Drei Tage später trat eine Hirnmassenblutung ein, das Kind fiel
ins Koma. Obwohl die behandelnden Ärzte der Kleinen keine Chance mehr
gegeben hätten, wurde das Kind ins Leben zurückgeholt: Nach 136 Tagen konnte
es die ersten Worte sprechen, später die ersten Schritte alleine gehen,
schildert der Vater.
Richter abberufen
Die vermuteten Behandlungsfehler - insgesamt 24
an der Zahl - seien von der Grazer Universitätsklinik bzw. der
Krankenanstalten Gesellschaft KAGes nicht anerkannt worden, heißt es weiter.
Weil keine Einigung erzielt werden konnte, wurde 2003 Klage eingebracht.
Während sich der Zustand des Mädchens verschlechterte und die Eltern mit
großen beruflichen Problemen konfrontiert waren, lief das Verfahren - nicht
korrekt, wie der Steirer feststellen sollte: Es stellte sich laut Kläger
heraus, dass der Richter in die gemeinsame Schlichtungsstelle bei der
Ärztekammer berufen wurde, d.h. seit 2007 einen Nebenjob auf Vorschlag und
mit von der KAGes bezahlter Aufwandsentschädigung ausübte. Der Richter wurde
letztlich abberufen und das Gerichtsverfahren ab besagter Verflechtung für
nichtig erklärt. Damit stehe nun der Prozess praktisch wieder am Anfang, so
der Steirer.
"Unabhängig von der tatsächlichen Klärung der Schuldfrage kann es nicht sein, dass durch Verschulden der KAGes unser Prozess neu aufgerollt werden muss. Es ist niemandem zuzumuten und kann einfach nicht sein, dass unser Kind als Geschädigte weitere viele Jahre auf ein Urteil warten muss", schreibt der Vater. Zudem sei ungewiss, ob die heute 24-Jährige ein Ende des Verfahrens noch erlebt. "Das, was unsere Tochter überstehen musste, muss ausreichen, ihr für den Rest des Lebens so angenehm wie möglich zu gestalten und das Notwendige dafür zur Verfügung zu stellen", appelliert der Verfasser an Landeshauptmann Voves und erbittet seine "Patenschaft".