Gerichtsverfahren

Wiederbetätigungs-Prozess vertagt

27.05.2009

Ein 85-Jähriger muss sich wegen Wiederbetätigung verantworten. Sein Anwalt ist Honik-Verteidiger Herbert Schaller. Im Gerichtssaal war eine "Fangemeinde" des Angeklagten anwesend, die durch Zwischenrufe auffiel.

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Der Prozess wegen nationalsozialistischer Widerbetätigung gegen einen 85 Jahre alten Steirer ist Mittwochnachmittag am Landesgericht Klagenfurt vertagt worden. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, Nazi-Gedankengut in zwei Büchern verherrlicht und verbreitet sowie die Person Adolf Hitler glorifiziert zu haben. Weiters soll der Mann gegenüber Journalisten einschlägige antisemitische und rassistische Äußerungen getätigt haben. Ein wichtiger Belastungszeuge muss allerdings noch gehört werden, Termin für die nächste Verhandlung stand vorerst keiner fest.

Im Rahmen eines Rechtsextremistentreffens in Feldkirchen in Kärnten im Oktober 2004 soll der Angeklagte Sätze wie "Der Feind ist und bleibt der Jude" geäußert haben. Vor dem Geschworenensenat bestritt der Steirer allerdings diese Aussagen. Staatsanwalt Franz Simmerstatter bezeichnete den Mann als "Ewiggestrigen" und "Wegbereiter" für Neonazis. Der Steirer propagiere zudem in seinen Schriften offen die "Ungleichheit der Menschenrassen" und propagiere die Euthanasie im Sinne des Nationalsozialismus.

Der Angeklagte - er war vor 1945 SS-Untersturmführer der Division "Leibstandarte Adolf Hitler" gewesen - stand am Mittwoch nicht das erste Mal vor dem Richter, er musste sich bereits mehrmals wegen ähnlicher Delikte verantworten, im Klagenfurter Verfahren galt er als unbescholten.

Als Verteidiger des Steirers trat der 86-jährige Herbert Schaller auf, der erst kürzlich den mutmaßlichen Holocaust-Leugner Gerd Honsik in einem Aufsehen erregenden Prozess in Wien verteidigt hatte. Er versuchte die Äußerungen seines Mandanten zu relativieren, es gehe nicht um Wiederbetätigung, sondern um "die Erhaltung der weißen Rasse", erklärte der Jurist, der selbst mehrmals öffentlich bezweifelt hatte, dass es Sachbeweise für die Existenz von Gaskammern gebe.

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