Nicht rechtskräftig

Winter wegen Verhetzung verurteilt

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Sie verunglimpfte den Islam - und landete vor Gericht: Die FPÖ-Abgeordnete Winter wurde wegen Verhetzung verurteilt - nicht rechtskräftig.

Die FPÖ-Abgeordnete Susanne Winter ist am Donnerstag am Grazer Straflandesgericht wegen Verhetzung und Herabwürdigung religiöser Lehren zu einer Geldstrafe von 24.000 Euro und einer bedingten Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Äußerungen gegen den Islam und den Propheten Mohammed waren rund um das Neujahrstreffen der Freiheitlichen im Grazer Wahlkampf-Finale vor einem Jahr gefallen.

Sie bekannte sich "nicht schuldig"
Winter, die sich selbst "nicht schuldig" bekannte, wurde in vier von fünf Anklagepunkten schuldig gesprochen. Dabei war es um die Warnung von einem "Einwanderungs-Tsunami", dem Islam als historische "Feindreligion" sowie um ihre Meinung gegangen, der Islam gehörte über das Mittelmeer zurückgeworfen, Prophet Mohammed sei im heutigen Rechtsverständnis ein Kinderschänder und habe den Koran im Rahmen epileptischer Anfälle geschrieben. Diese Äußerungen seien objektiv geeignet gewesen, Hass zu schüren, begründete Richter Christoph Lichtenberg das Urteil. Auch die Herabwürdigung sei eindeutig. Freigesprochen wurde Winter in der Forderung ihres Sohnes und RFJ-Funktionärs Michael nach "Tierbordellen", den sie in einer Schuldiskussion verteidigt hatte.

Weiße Lilie
Es sei nicht um eine einzelne Formulierung gegangen, sondern die "Äußerungen in der Gesamtheit", begründete der Richter. Damit folgte er nicht der Verteidigungslinie von Anwalt Bernhard Lehofer und Winter selbst, die mit einer weißen Lilie in der Hand den Verhandlungssaal betreten hatte, wonach es um "verkürzte und provokante Aussagen im Wahlkampf" gegangen sei, die historisch begründbar und nur gegen den "Radikal-Islam" gedacht gewesen seien. Als erschwerend wertete Richter Lichtenberg, dass sich Winter auch vor Gericht nicht zur Erklärung durchgerungen haben, in Zukunft von solchen Äußerungen Abstand nehmen zu wollen.

Winter hatte sich in ihrem Schlusswort "erschüttert" über die Vorwürfe gezeigt, die sie als "Hassprediger" hinstellten: "Ich hatte niemals die Absicht, irgendjemand in seinen religiösen Gefühle verletzen zu wollen". Sie trete für die Rechte der Frauen und Gleichbehandlung auch im Islam ein. "Ich habe die Wahrheit gesprochen, und meine Wahrheit ist mit Gottes Hilfe gesprochen worden", sagte die Angeklagte.

Berufung
Staatsanwalt Wolfgang Redtenbacher hatte darauf hingewiesen, dass "Grundrechteimmanente Grenzen" überschritten worden seien und hatte eine "harte Strafe aus Gründen der Spezial- und Generalprävention" gefordert. Der Verteidiger hatte gekontert, ihm komme vor, "hier wird ein Exempel statuiert, damit sich die FPÖ benehmen soll". Winter berief gegen das Urteil, das sie als "unverständlich" bezeichnete. Ihr Mandat will sie weiterhin ausüben.

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