Der Ministerpräsident wurde am Dienstag verurteilt. Das Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen von B. Christandl beträgt nur 5000 Euro.
Nach dem Blitzverfahren samt geringer Strafe für den Thüringer Ministerpräsidenten Dieter Althaus gehen in Deutschland und Österreich die Wogen hoch. Experten sind sicher: Die rasche Verhandlung von Richter Thomas Priebsch war zwar rechtskonform, der Eindruck einer bevorzugten Behandlung für Althaus bleibt.
Blitz-Verfahren
Es war eine Gerichtsverhandlung im Eilverfahren:
Um 13.30 Uhr stellte Althaus-Anwalt Walter Kreissl am Bezirksgericht Irdning
am Dienstag einen Antrag auf sofortige Prozess-Durchführung. Um 15.23 Uhr
wurde die Presse verständigt. Eine Stunde später, um 16.30 Uhr, startete die
Verhandlung, nur 40 Minuten später stand das Urteil fest: Althaus wurde zu
lediglich 5.000 Euro Schmerzensgeld für die Hinterbliebenen verurteilt. Dazu
kommen 33.300 Euro Strafe wegen fahrlässiger Tötung.
Grotesk
Der Staat kassiert 33.000 Euro, die leidtragende Familie
nur 5.000 Euro. Und: Althaus kassiert im Monat 12.800 Euro Gage. Die Strafe
ist für ihn finanziell keine große Hürde.
Ausnahme-Paragraf
Möglich war das Gerichtsverfahren im Eilschritt
nur aufgrund eines kaum genutzten Paragrafen der österreichischen
Strafprozessordnung. „Der Paragraf 451 wurde früher bei Bagatell-Vorwürfen
angewendet, aber nicht in vergleichbaren Fällen“, sagt Richard Soyer,
Sprecher der österreichischen Strafverteidiger.
Entgegenkommen
Klar ist: „Man hat gezielt nach Möglichkeiten
gesucht, möglichst entgegenkommend für Herrn Althaus das schnell über die
Bühne zu bringen“, so Klaus Schwaighofer von der Universität Innsbruck.:
- Von den Behörden wurde Althaus nie zum Skiunfall am 1. Jänner befragt. Er äußerte sich lediglich schriftlich zu dem Vorfall, bei dem die 41-jährige Beata C. starb. Vor Gericht ließ sich er sich durch seinen Anwalt vertreten.
- Mit dem Schuldspruch von 180 Tagessätzen à 185 Euro blieb Richter Thomas Priebsch weit unter der Höchststrafe (1 Jahr Haft). Zwar gilt der Politiker jetzt in Deutschland und Österreich formal als vorbestraft, eine Verurteilung scheint im polizeilichen Führungszeugnis allerdings nicht auf. Und: Mit nur einem Tagessatz mehr wäre das der Fall gewesen.
- Bevorzugte Behandlung? „Das sieht alles sehr danach aus“, so Top-Jurist Soyer.
Richter Priebsch schweigt: „Ich gebe zu diesem Thema keine Auskunft“, sagt er ÖSTERREICH. Sabine Anzenberger, Sprecherin der Straflandesgerichts Leoben, weist jede Kritik auch an möglicher politischer Einflussnahme zurück: „Der Richter hat alle gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten.“