Verurteilt
Zollbeamter soll in eigene Tasche kassiert haben
08.11.2007
Ein Südsteirer verlangte für eine schnellere Zollabfertigung 50Euro ohne Beleg. Das Urteil lautet auf sechs Monate bedingt, ist aber noch nicht rechtskräftig.
Zu sechs Monaten bedingter Haft wurde am Donnerstag ein 53-jähriger Zollbeamter in Graz verurteilt. Der Beamte musste sich wegen Missbrauchs der Amtsgewalt vor dem Schöffensenat verantworten, weil er in einem Fall 50 Euro in die eigene Tasche gesteckt hatte. Der Angeklagte leugnete die Tat - er könne sich an den von einem Zeugen geschilderten Tathergang so nicht erinnern. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Seit 30 Jahren im Dienst
Seit dreißig Jahren ist der Zollbeamte
im Dienst und hat sich seinem Verteidiger zu Folge noch nie etwas zu
Schulden kommen lassen. Laut Anklage soll er am Flughafen Graz-Thalerhof
Ende Mai dieses Jahres aber 50 Euro von einem Steirer genommen haben, der
von Australien kommend mit drei iPods im Wert von 400 Euro einreisen wollte.
"Wissen Sie was, geben Sie mir 50 Euro und die Sache ist erledigt", soll der
Angeklagte gesagt haben - damit hätte sich der Steirer die rund 30 Minuten
Wartezeit bei der Zollabfertigung erspart.
Am Tag darauf Anzeige erstattet
Auf die Frage von Staatsanwalt
Johannes Winklhofer, ob es ihm nicht komisch vorgekommen sei, dass der
Beamte keinen Beleg ausstellte, antwortete der Zeuge, dass ihm das erst im
Nachhinein aufgefallen sei. Am darauffolgenden Tag erzählte er einem
befreundeten Zollbeamten von der Sache. Dieser sprach daraufhin mit seiner
Vorgesetzten und erstattete Anzeige.
Unterschiedliche Aussagen
Die Aussagen der beiden Zeugen und des
Angeklagten divergierten: Der beschuldigte Zöllner sagte, er sei bei der
Zollabfertigung beschimpft und während der Prüfung des Gepäcks weggerufen
worden. Dies soll der aus Australien kommende Steirer genutzt haben, um sich
aus dem Staub zu machen. Die beiden Freunde berichteten etwas anderes: Der
Einreisende wäre kooperativ gewesen und hätte sich auch schon von Australien
aus erkundigt, was er tun müsse, wenn er etwas zu deklarieren habe. Der
beisitzende Richter Christoph Lichtenberg warf dem 53-Jährigen vor,
unterschiedliche Aussagen im Büro für Interne Angelegenheiten (BIA) und bei
dem Untersuchungsrichter gemacht zu haben. Der Verteidiger meinte, sein
Mandant "hätte den Sachverhalt erst konstruieren müssen".
Angeblich Video von Geldübergabe
Da die Geldübergabe
angeblich in einem videoüberwachten Bereich stattgefunden haben soll, wurde
die Verhandlung unterbrochen, um festzustellen, ob dieses Videoband noch
existiert und so der Sachverhalt geklärt werden könnte. Allerdings werden
die Überwachungsbänder nur eine Woche lang aufbewahrt. Der Südsteirer wurde
zu sechs Monaten bedingter Haft bei einer Bewährungszeit auf drei Jahre
verurteilt. Der Mann erbat sich Bedenkzeit.