Brandserie

Zündler zu drei Jahren Haft verurteilt

01.10.2009

Die Indizienkette war für das Schöffengericht erdrückend.

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Wegen vierfacher versuchter Brandstiftung und fünffacher schwerer Sachbeschädigung hat sich am Donnerstag ein 29-jähriger Kroate am Grazer Straflandesgericht verantworten müssen. Dem Pflegehelfer wird zur Last gelegt, zwischen August 2008 und März 2009 in Graz und Umgebung insgesamt neun Fahrzeuge zum Teil mit Brandbeschleuniger angezündet zu haben. Vor Gericht beteuerte der Angeklagte seine Unschuld - die Schöffen verurteilten ihn dennoch zu drei Jahren Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Alkohol und private Probleme
Der Kroate, der seit 2006 in Graz lebte, soll wegen seiner Scheidung im Sommer 2008 immer öfter dem Alkohol zugesprochen haben. Dann habe er noch seine Arbeit verloren. Die Taten könnten in zeitlichen Zusammenhang mit einschneidenden Erlebnissen wie etwa der Scheidung gebracht werden. Ziel der Brandstiftungen war u.a. das Haus seiner Ex-Frau, die ehemalige Wohnung der beiden, das Motorrad seines Vorgesetzten oder auch das Auto eines Kumpels. In einigen Fällen sei der Angeklagte auch am Tatort gesehen worden, so der Vertreter der Anklage.

Auf unschuldig plädiert
Trotz der erdrückenden Beweislage versuchte der Kroate zu erklären, dass er nicht schuldig sei. Bei dem brennenden Motorrad in der Tiefgarage seines Arbeitsplatzes Ende August 2008 verdächtige er einen Freund, der kurz davor in dem Pflegeheim gekündigt worden war: "Ich gestehe, ich habe die Garagentür offen gelassen, damit Alexander hinein konnte, aber ich wusste nicht, dass er das Motorrad anzünden wird. Ich dachte, er macht Kratzer oder wirft es um," meinte der 29-Jährige.

Im Falle des brennenden Autos seines Kumpels habe es sich wiederum um ein Versehen gehandelt. Doch auch die geladenen Zeugen konnten den Kroaten nicht entlasten. Der psychologische Gutachter attestierte dem 29-Jährigen volle Zurechnungsfähigkeit, auch wenn der Angeklagte in manchen Fällen betrunken gewesen sei. Für das Schöffengericht reichten die Indizienkette. Der Angeklagte bat nach dem Urteil um drei Tage Bedenkzeit.

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