"Es war eine Kurzschlusshandlung", sagte die Beschuldigte dem Richter.
Eine Steirerin ist am Montag im Landesgericht Leoben zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Sie hat nach Meinung des Schöffensenats vorsätzlich einen Brand verursacht, bei dem zwei ihrer Kinder ums Leben gekommen sind. Die Frau hatte im November vorigen Jahres nach einem Streit mit ihrem Ehemann im eigenen Haus Feuer gelegt und konnte es nicht mehr löschen. Der achtjähriger Bub und das sechsjähriges Mädchen starben an Rauchgasvergiftung.
Betrunken Badetuch angezündet
Die Angeklagte hatte an dem Abend der Brandtragödie zwischen 1,5 und zwei Promille Alkohol im Blut. Das war für sie keineswegs ungewöhnlich, trank die 42-Jährige doch eigenen Angaben zufolge damals sechs bis sieben kleine Flaschen Bier und eine halbe Flasche Cognac pro Tag. Es kam zu einem Streit mit ihrem Ehemann, weil er ihre Annäherungsversuche mit dem Hinweis auf ihre starke Alkoholisierung abwehrte und das Haus verließ. Daraufhin wurde sie zornig und zündete ein Badehandtuch auf der Couch an. "Ich wollte nur das Handtuch verbrennen, damit ich es nicht mehr sehen muss. Mein Mann sollte sehen, dass er mich schon wieder verletzt hat", schilderte sie vor Gericht.
"Kurzschlusshandlung"
Richter Peter Wilhelm wollte wissen, ob sie beim Anzünden an ihre Kinder im Haus gedacht hatte. "Nein, es war eine Kurzschlusshandlung", so die Angeklagte. Als auch die Couch Feuer fing, startete sie mit ein paar nassen Handtüchern einen vergeblichen Löschversuch. Daraufhin flüchtete sie durch das Badezimmerfenster ins Freie. "Ich wollte noch in den ersten Stock zu den Kindern, bin aber nur bis zur vierten Stufe gekommen, dann war so viel Rauch", erklärte sie. "Das sagen Sie jetzt aber zum ersten Mal", warf der Richter ein. Bis zum Prozess hatte sie ihren Versuch, in den ersten Stock zu gelangen, mit keinem Wort erwähnt.
Schuld auf behinderten Sohn geschoben
Sie kehrte wieder um und gelangte durch das Badezimmerfenster in Freie, wobei ihr ein Passant half. Zu diesem sagte sie, dass ihr 22-jähriger behinderter Sohn "gezündelt" habe und die Kinder noch im Haus seien. "Wieso schieben Sie sofort die Schuld auf ihr behindertes Kind, obwohl sie genau wissen, dass es nicht so war?", fragte der Richter. "Ich war so aufgeregt", antwortete die Angeklagte. Der ältere Sohn wurde gerettet, für die beiden Kleinen im ersten Stock kam aber jede Hilfe zu spät.
Ehemann: "Ich steh' voll hinter ihr"
Beim Prozess, den die Angeklagte ohne besondere Emotionen über sich ergehen ließ, wurde unter anderem ihr Ehemann als Zeuge gehört. Er ist auch der Vater der fünf Kinder der Beschuldigten, wobei zwei zum Zeitpunkt des Brandes nicht mehr zu Hause wohnten. Trotz des tragischen Todes der beiden Jüngsten hält er nach wie vor zu seiner Frau: "Ich steh' voll hinter ihr", betonte er. Der psychiatrische Gutachter Peter Hofmann bestätigte ihre Alkoholsucht. Dadurch sei es zu einer "Vereinfachung und Vergröberung der Persönlichkeitsstruktur" gekommen, zurechnungsfähig sei sie aber auf jeden Fall gewesen.
Die Steirerin war nur in Bezug auf die fahrlässige Tötung geständig gewesen, die vorsätzliche Brandlegung leugnete sie. Der Schöffensenat sah das anders und entschied auf zehn Jahre Haft. Der Verteidiger kündigte sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Das Urteilist nicht rechtskräftig.