Er war betrunken

Steirer fährt 2 Frauen tot: 2 Jahre Haft

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Der Angeklagte zeigte bei der Verhandlung keinerlei Gemütsbewegung.

Weil er im vergangenen Herbst zwei junge Frauen mit dem Auto angefahren und getötet hatte, musste sich ein 19-jähriger Steirer am Donnerstag in Graz vor Gericht verantworten. Er hatte sich nach einem Fest in der Oststeiermark betrunken und ohne Führerschein hinters Steuer gesetzt und dadurch die Tragödie verursacht. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft und ist nicht rechtskräftig.

Der 19-Jährige war zwar sehr blass, zeigte aber bei der Verhandlung keinerlei Gemütsbewegung. Während im kleinen Verhandlungssaal die Eltern der beiden verstorbenen Frauen immer wieder in Tränen ausbrachen, schwieg der Angeklagte die meiste Zeit. "Ich habe kein reumütiges Geständnis gehört, es gab auch keine Entschuldigung, ich habe selten jemand so gleichgültig gesehen", empörte sich der Anwalt der Angehörigen.

Im Acker versteckt
Die beiden Opfer im Alter von 20 und 24 Jahren waren damals in Vorau kurz nach Mitternacht auf dem Heimweg von einem Fest, als der Angeklagte im Auto seiner Freundin daherraste. In einer Kurve verlor er die Herrschaft über das Fahrzeug und fuhr einfach geradeaus weiter, genau in eine Gruppe von Fußgängern. Die beiden Frauen starben, ein Mann wurde verletzt. Der Lenker rannte davon und versteckte sich in einem Acker, wo er kurze Zeit später von der Polizei gefunden wurde. Er hatte bei dem Unfall rund 1,9 Promille Alkohol im Blut gehabt.

"Sie haben den Tod von zwei Menschen auf dem Gewissen, eine Strafe für so etwas wird es nie geben," so Richter Raimund Frei eindringlich zum Angeklagten. "Auch als Staatsanwalt steht man dem Ganzen bestürzt und fassungslos gegenüber", meinte Ankläger Hansjörg Bacher, der eine strenge Strafe forderte. "Die Jugendlichen sollen wissen, wenn so etwas passiert, kommt es knüppeldick". Das Urteil lautete schließlich auf zwei Jahre unbedingter Haft. "Man muss der Öffentlichkeit mitteilen, so darf man nicht in ein Auto einsteigen", begründete der Richter das Urteil. Der Angeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

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