Urteil nicht rechtskräftig
Steirer wegen Mordes an 16-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
11.11.2020
Einweisung in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Graz. Ein Weststeirer ist am Mittwoch im Grazer Straflandesgericht wegen Mordes an einer 16-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann soll die Jugendliche im Juni 2019 gefesselt und erstickt haben - allerdings auf ihren Wunsch, wie der Angeklagte stets beteuerte. Die Geschworenen schenkten dieser Version aber keinen Glauben und entschieden einstimmig auf vorsätzliche Tötung. Außerdem wurde eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verfügt.
Die Beziehung zwischen dem Mädchen und dem 42-Jährigen war ungewöhnlich. Zwei Monate vor der Tat hatten sich die beiden kennengelernt, weil die 16-Jährige mit ihrem Vater in eine Wohnung im gleichen Haus wie der Angeklagte gezogen war. Der Mann ging mit der Schülerin essen, ins Cafe oder schwimmen, und wurde laut Verteidiger "zu einer Vertrauensperson" für sie. Gleichzeitig war er aber immer eifersüchtig auf ihre Bekanntschaften.
Beschuldigter soll sie zu sexuellem Verhältnis bedrängt haben
Staatsanwalt Hansjörg Bacher bezeichnete die Jugendliche als "lebensfroh und kontaktfreudig", sie habe sich "leicht verliebt und war am Boden zerstört, wenn eine Beziehung in die Brüche gegangen ist", führte er aus. Der Beschuldigte soll sie bedrängt haben, mit ihm wenigstens ein sexuelles Verhältnis einzugehen, doch sie lehnte ab.
Als sie erneut Liebeskummer hatte, traf sie sich mit dem Angeklagten in seiner Wohnung. "Er nützte ihre vorübergehende Gefühlsschwankung aus", war der Ankläger überzeugt. Der Mann wollte ihr nach eigenen Angaben helfen, Selbstmord zu begehen. Sie nahm 40 Tabletten eines Beruhigungsmittels, als sie schon ganz benommen war, soll sie zu ihm "Beende das" gesagt haben - und das tat er, indem er sie erstickte. "Vielleicht hat sie damit gemeint, sie sollen aufhören und die Rettung rufen?", gab eine Geschworene zu bedenken. "Der Gedanke ist mir leider nie gekommen", antwortete der 42-Jährige. "Sie hat gesagt, sie will sterben uns ins Paradies", erzählte er.
"Hat das alles in ihren Plan gepasst?"
"Kann es sein, dass das alles in Ihren Plan gepasst hat? Dass Sie gedacht haben, wenn Sie sie nicht haben können, soll sie niemand haben?", fragte Richterin Gudrun Schmitt. Das stritt der Beschuldigte vehement ab. Nachdem die 16-Jährige die Tabletten geschluckt hatte, wurde ihr schlecht und sie klagte über Bauchschmerzen. "Wenn sie über Bauchweh jammert, kann ja nicht der Tod ihr sehnlichster Wunsch sein", meinte der beisitzende Richter.
Als Zeuge wurde am Mittwoch ihr letzter Freund gehört, der ungefähr drei Wochen mit der 16-Jährigen zusammen war. Es sei eine "intensive Beziehung" gewesen, betonte der Zeuge, obwohl sie immer noch sehr an ihrem vorigen Freund hing. Er beschrieb sie als "sehr lebendig, immer eine gute Schülerin", die sogar nebenbei gearbeitet habe, "um etwas zu sparen für später", wie er erzählte. "Können Sie sich vorstellen, dass sie Selbstmord begehen wollte?", fragte die Vorsitzende. "Nein, das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, sie hat nie Andeutungen gemacht."
Die Geschworenen entschieden mit 8:0 Stimmen, dass es sich um Mord gehandelt habe. Der Angeklagte bekam mit lebenslanger Haft die Höchststrafe. Außerdem wurde die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verhängt. Der Beschuldigte meldete sofort Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist nicht rechtskräftig.