Unterlassene Hilfeleistung

Sterbendes Mädchen (15) im Stiegenhaus abgelegt

21.12.2016

Zwei Syrer (21 und 22) kommen jetzt vor Gericht.

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© TZOe Fuhrich Roman/Symbolbild
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Die 15-Jährige war Ende September leblos in einem Stiegenhaus an der Egger-Lienz-Straße in Innsbruck aufgefunden worden. Wenige Tage nach der Einlieferung ins Spital starb das Mädchen. Zuerst gingen die Ermittler davon aus, dass die Schülerin an einer Überdosis gestorben ist. Jetzt stellte sich heraus, dass die Todesursache eine Vergiftung durch das Schlafmittel Oxazepam war. Das Mädchen hatte nur geringfügig Kokain konsumiert.

Lebensgefahr

Jetzt werden die beiden Syrer (21 und 22), in deren Wohnung die Minderjährige übernachtet hatte, wegen unterlassener Hilfeleistung mit Todesfolge angeklagt. Sie müssen sich nun am Bezirksgericht Innsbruck verantworten. Bei der Einvernahme hatten sie sich in Widersprüche verwickelt. Sie sollen das Mädchen aus der Wohnung geschafft und im Eingangsbereich des Hauses abgelegt haben. Laut Anklage hätten sie jedoch schon früher erkennen müssen, dass sich das komatöse Mädchen in einem lebensgefährlichen Zustand befindet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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