Sie hinterließ 400 Anrufe und schrieb sexuell anrüchige SMS.
Ungewöhnlicher Prozess im Wiener Straflandesgericht: Eine 42 Jahre alte Steuerberaterin musste sich am Donnerstag wegen Stalkings vor Richterin Minou Aigner verantworten. Die Frau macht laut dessen Darstellung einem Wiener Zahnarzt seit zweieinhalb Jahren das Leben zur Hölle. 400 Anrufe am Mobiltelefon, 40 bis 50 E-Mails und mehrere nervenaufreibende Auftritte in seiner Ordination hat der ebenfalls 42-jährige Akademiker in den vergangenen Monaten gezählt.
Ein Freund hatte ihm die Steuerberaterin vermittelt, als sich der Mediziner selbstständig machte. Sie übernahm seine Buchhaltung und behauptet, im weiteren Verlauf auch in seinem Schlafzimmer den Platz an seiner Seite eingenommen zu haben. Was der Zahnarzt - unverheiratet und kinderlos - im Zeugenstand mit dem entsetzten Ausruf "Um Gottes Willen!" entschieden in Abrede stellte.
"Von Furie heimgesucht"
2008 beendete er auf alle Fälle
die geschäftliche Beziehung, was er der Frau auch mehrfach schriftlich gab,
zu ihr aber bis heute nicht durchgedrungen sein dürfte. Er schulde ihr nach
wie vor Honorare, insistierte sie. Daher liege eine "aufrechte
Geschäftsbeziehung" vor.
Neben den Mails und Anrufen empfindet der Arzt vor allem ihre offenbar dramatischen Besuche in seiner Praxis als störend: "Es geht um meine berufliche Existenz, wenn meine Patienten sehen, dass ich alle zwei Tage von einer Furie heimgesucht werde". Bei ihrem bisher letzten Auftritt im vergangenen Juli hätten acht Polizisten eineinhalb Stunden benötigt, um die schreiende, fluchende und tobende Frau aus seinen Räumlichkeiten zu befördern: "Es war so laut, dass die Leute auf der Straße zu den Fenstern raufgeschaut haben." Der Zahnarzt selbst hatte sich in seinem Behandlungszimmer eingesperrt.
Sexuell angehauchte SMS
Sogar zu einem Ärztekongress in Berlin
war ihm die 42-Jährige nachgefahren. Vor der Wohnung soll sie ihn abgepasst
haben. Dabei wurde die Frau erst vor wenigen Monaten im Straflandesgericht
wegen Stalkings zu sieben Monaten bedingter Haft verurteilt. Die damalige
Richterin erteilte ihr darüber hinaus die Weisung, sich von dem Mann
fernzuhalten und psychiatrische Betreuung in Anspruch zu nehmen.
Beide Auflagen hielt sie nicht ein. "Meine Arbeit ist auch eine Therapie", lautete dazu ihre Begründung. Der Arzt beschuldige sie zu Unrecht, in Wahrheit habe er sie bis zuletzt kontaktiert, "Spatzl" genannt und sexuell angehauchte SMS geschrieben. "Ich sage zu allen meinen Freunden 'Spatzl'. Das hat nichts zu bedeuten. Ich will einfach in Ruhe gelassen werden. Ich will nichts von ihr", konterte der Zahnarzt.
Psychiatrische Behandlung angeordnet
Die Verhandlung wurde zur
Beiziehung einer psychiatrischen Sachverständigen, die die Angeklagte
bereits einmal untersucht und dabei eine Anpassungsstörung, aber keinen
Schuldausschließungsgrund festgestellt hatte, vertagt. Die Richterin riet
der Steuerberaterin, sich bis zum nächsten Termin in stationäre
psychiatrische Behandlung zu geben, worauf diese vollends die Contenance
verlor und mit überschnappender Stimme schrie, sie werde hier "gefoltert".
Sollte es zu einem Schuldspruch kommen und bei der Angeklagten keine Zurechnungsunfähigkeit vorliegen, droht ihr ein längerer Gefängnisaufenthalt: Neben einer neuerlichen Strafe dürfte dann auch die Bewährungsstrafe aus dem vorangegangenen Prozess widerrufen werden.