Der 33-Jährige aus dem Bezirk Güssing erhielt mehrjährige Haftstrafe.
Der Mann, der im Bezirk Güssing seine Stieftochter missbraucht und geschwängert
haben soll - die Zwölfjährige hat in der vergangenen Woche ein Kind zur Welt gebracht - ist am Freitag im Wiener Justizpalast wegen zeitlich zurückliegender sexueller Übergriffe auf ein ebenfalls minderjähriges Mädchen rechtskräftig zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) verhängte über den 33-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses drei Jahre und acht Monate Haft. Der Beschäftigungslose hatte sich zwischen Herbst 2005 und März 2006 im Bezirk Oberwart regelmäßig an einem zehnjährigen Mädchen vergangen, das aus einer vorangegangenen Beziehung seiner Ehefrau stammte, die er 2001 geheiratet hatte. Das Landesgericht Eisenstadt hatte ihn deswegen im Jänner 2013 zu drei Jahren und zwei Monaten verurteilt, ein Berufungssenat des OLG leistete nun der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Folge und hob die Strafe "wegen des geringen Alters des Opfers" um ein halbes Jahr an, wie der vorsitzende Richter Dietmar Krenn in der Urteilsbegründung ausführte.
Stiefvater seit 1999 der Justiz als Sex-Täter bekannt
Der 33-Jährige Mann, der im Bezirk Güssing seine Stieftochter geschwängert hat und der heute Freitag rechtskräftig wegen fast acht Jahre zurückliegender schwerer sexueller Übergriffe auf ein im Tatzeitraum zehn Jahre altes Mädchen verurteilt wurde, ist der Justiz seit 1999 als Sex-Täter bekannt. Dessen Interesse ist offenbar auf Mädchen im Volks- oder Hauptschulalter ausgerichtet.
Der - mittlerweile längst aufgelöste - Wiener Jugendgerichtshof hatte 1999 ein Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs von Unmündigen gegen den gebürtigen Wiener geführt. Das Opfer war ein am 30. Juni 1989 geborenes Mädchen. Der Täter entging einer Verurteilung: Der Jugendgerichtshof stellte das Verfahren unter Setzung einer zweijährigen Probezeit und der Weisung, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, ein.
Der Mann lebte in weiterer Folge im Burgenland, wo er 1998 eine Frau kennengelernt hatte, die zwei Töchter aus einer vorangegangenen Beziehung mit in die Beziehung brachte. 2001 heiratete das Paar. Im selben Jahr wurden den beiden die Mädchen abgenommen, da die 1994 und 1997 zur Welt gekommenen Kinder einen verwahrlosten und vernachlässigten Eindruck machten. Sie kamen in ein Kinderwohnheim der Stadt Wien, durften aber alle 14 Tage jeweils von Freitag bis Sonntag die Mutter besuchen.
Während dieser Wochenenden soll sich der Stiefvater, der sich mit seiner Frau im Bezirk Oberwart niedergelassen hatte, ab Herbst 2005 regelmäßig an dem älteren Mädchen vergangen haben, indem er sich nachts, wenn seine Frau schlief, an die Zehnjährige heranmachte. Bis zum März 2006 vergriff er sich den nunmehr rechtskräftigen Feststellungen der Gerichte an der Kleinen, wobei er sie mit Drohungen zur Duldung der Handlungen und zum Stillschweigen zwang. Er werde - sollte sie etwas sagen - ihr und der Mutter "etwas antun", gab der Mann dem Mädchen unmissverständlich zu verstehen.
Kinderheim-Betreuerin entdeckte Missbrauch
Der Missbrauch flog auf, weil eine Betreuerin im Kinderheim bemerkte, dass sich bei Zusammentreffen der Kinder mit den Eltern die Zehnjährige den Umarmungen des Stiefvaters mit äußerstem Widerwillen zu entziehen versuchte und eine abwehrende Körperhaltung einnahm. Sie fragte nach, das Mädchen erzählte schließlich, was ihr widerfahren war.
Im Zuge der Ermittlungen wurde unter anderem eine SMS sichergestellt, die der Mann an die in diesem Zeitpunkt Elfjährige geschrieben hatte: "Ich träume von dir und denke die ganze Zeit an dich. Ich sehe dich vor mir, aber ich spüre dich nicht, das tut mir weh, deine Nähe beruhigt mich und das fehlt mir."
Opfer leidet bis heute
Die mittlerweile 18 Jahre alte junge Frau leidet bis zum heutigen Tag an den Folgen des Mitgemachten. Dass ihr Peiniger ihr 5.000 Euro an Schmerzensgeld zahlen sollte - das Landesgericht Eisenstadt hatte ihr bei der erstinstanzlichen Verurteilung des Täters diesen Betrag zugesprochen -, hatte der Beschäftigte ebenso bekämpft wie die über ihn verhängte Freiheitsstrafe. Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Freitag den Privatbeteiligten-Zuspruch in voller Höhe. Dieser sei "für die erlittene Angst, die Demütigung und das neuerliche Durchleben-Müssen durch die Aussage bei Gericht" in jedem Fall gerechtfertigt, verwies der Senatsvorsitzende Dietmar Krenn auf die "erhebliche psychische Traumatisierung" des Opfers.