Der Beamte hatte einen mit einer Machete bewaffneten 55-jährigen Mann erschossen. Der Waffengebrauch war laut StA berechtigt.
Wie oe24 berichtete, war es in der ersten Jännerwoche zu einem tragischen Polizeieinsatz im Kurort Bad Sauerbrunn (Bezirk Mattersburg) gekommen. Dabei wurde der deutsche Staatsbürger und Cannabis-Aktivist Erec H. erschossen, als er mit einer Machete auf die einschreitenden Beamten losging.
Nun wurde das Verfahren gegen den betreffenden Polizisten eingestellt. Die Ermittlungen hatten ergeben, dass der Waffengebrauch gerechtfertigt war, hielt eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft (StA) Eisenstadt am Donnerstag auf APA-Anfrage fest. Aufgrund des Angriffs des Mannes mit einer Hieb- und Stichwaffe habe Lebensgefahr bestanden.
Die Einstellung des Verfahrens "erfolgte gemäß § 190 Z 1 StPO, weil die dem Ermittlungsverfahren zu Grunde liegende Tat nicht mit gerichtlicher Strafe bedroht ist oder sonst die weitere Verfolgung aus rechtlichen Gründen unzulässig wäre." Beisatz: "Betrifft die Vorwürfe der grob fahrlässigen Tötung sowie der Gefährdung der körperlichen Sicherheit; die Einstellung erfolgte aus rechtlichen Gründen", so der Wortlaut in der offiziellen Benachrichtigung.
Polizeieinsatz wegen Familienstreit
Zu den tödlichen Schüssen war es im Zuge eines Polizeieinsatzes wegen eines Familienstreits gekommen. Der 55-jährige deutsche Staatsbürger hatte beim Eintreffen der Beamten zunächst seine Frau und dann auch zwei Polizisten mit einer Machete bedroht, wobei ein Beamter verletzt wurde. Als der Mann sich auch mit Worten und Pfefferspray nicht beruhigen ließ, kam es zum Einsatz der Dienstwaffen - wobei der 55-Jährige tödlich getroffen wurde. Insgesamt fielen laut Staatsanwaltschaft neun Schüsse, drei davon auf den Körper des Mannes.
Ermittelt wurde wegen grob fahrlässiger Tötung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Das Verfahren gegen den zweiten am Einsatzort anwesenden Polizisten wurde ebenfalls eingestellt, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Bei ihm hätten die Ermittlungen bestätigt, dass er nicht geschossen habe.
Später kritisierte die 60-jährige Ehefrau des Toten die Vorgangsweise der Polizei in einem Facebook-Posting. Sie meinte, ihr Gatte habe sie nicht bedroht, statt eines Polizeieinsatzes hätte es einen psychiatrischen Notdienst gebraucht. Der Anwalt des Exekutivbeamten, Nikolaus Rast, hatte unterdessen stets betont, dass es sich um eine "bedrohliche Situation" gehandelt habe.