Ganz freiwillig war ein 19-jähriger Iraker nicht gesprungen - doch der Tatbestand der angeklagten Nötigung gegen einen Bademeister war nicht erfüllt.
OÖ. Ein Bademeister, der Mitte August im Freibad in Steyr einen Burschen vom 10-Meter-Turm gestoßen haben soll - ein Video davon ging viral und sorgte für hitzige Diskussionen -, wurde vom Landesgericht Steyr freigesprochen. Der Tatbestand der angeklagten Nötigung war nicht erfüllt, bestätige eine Justizsprecherin. Das Urteil wurde bereits am Ende November gesprochen und ist mittlerweile rechtskräftig.
Der Freispruch erfolgte, weil für eine Strafe letztendlich die abgenötigte willentliche Handlung fehlte. Der Bademeister habe den Burschen bedrängt, dieser habe sich nicht mehr halten können und sei mehr oder weniger ins Wasser gefallen. Damit fehlte die für eine Nötigung notwendige bewusste Entscheidung des Opfers. Der Jugendliche, ein 19-jähriger Asylwerber aus dem Irak, habe sich bei dem Vorfall nicht verletzt, sonst hätte die Anklage auch auf Körperverletzung gelautet.
Konsequenzen hatte der Schubser für den Bademeister dennoch - und zwar noch im August: nämlich die einvernehmliche Beendigung des Dienstverhältnisses, die eine "logische Folge" des "sehr bedauernswerten Vorfalls" gewesen sei, sagte damals Stadtbetriebe-Geschäftsführer Peter Hochgatterer.