Der 38-Jährige verkaufte während eines Drogen-Entzugs erneut Kokain.
Die zweieinhalb Jahre Haft, die in der vergangenen Woche vom Wiener Straflandesgericht über einen Mann verhängt worden sind, der während eines zum Drogen-Entzug gewährten Strafaufschubs neuerlich mit Kokain zu dealen begann, sind rechtskräftig. Das hat allerdings zur Folge, dass er nun damit rechnen muss, dass ihm der im August 2015 gewährte Strafaufschub widerrufen wird.
"Therapie statt Strafe"
Der mehrfach vorbestrafte 38-Jährige wurde am 13. August 2015 wegen Drogenhandels und unerlaubten Umgangs mit Suchtgift schuldig erkannt, musste aber danach nicht ins Gefängnis. Er konnte nachweisen, selbst drogenabhängig zu sein und zur Finanzierung seiner Sucht Kokain verkauft zu haben. In diesen Fällen sieht das Gesetz nach dem Motto "Therapie statt Strafe" vor, dass Täter die über sie verhängte unbedingte Freiheitsstrafe nicht verbüßen müssen, sofern diese drei Jahre nicht übersteigt, falls sie sich mit einem stationären Entzug einverstanden erklären. Verläuft dieser erfolgreich, wird ihre Strafe am Ende unter Setzung einer Probezeit in eine bedingte umgewandelt.
Der 38-Jährige missbrauchte das in ihn gesetzte Vertrauen und wurde festgenommen, als er im Februar versuchte, um 26.000 Euro ein halbes Kilogramm Kokain zu verkaufen. Dabei geriet er allerdings an einen verdeckten Ermittler der Polizei. Trotz dieses Umstands und des neuerlichen Strafverfahrens wurde bis zur Hauptverhandlung der Strafaufschub nicht widerrufen - aus rechtlichen Gründen, wie Christina Salzborn, die Sprecherin des Straflandesgerichts, gegenüber der APA erläuterte. Der Mann hatte sich der Therapie tatsächlich unterzogen und diese nicht abgebrochen. Nach dem Suchtmittelgesetz (SMG) wäre in diesem Fall ein Widerruf und der Vollzug der ursprünglich verhängten Strafe erst dann möglich gewesen, wenn der Betreffende neuerlich wegen eines Drogendelikts oder wegen Beschaffungskriminalität verurteilt wird.
Strafe rechtskräftig
Für den geplanten Kokain-Verkauf an den verdeckten Ermittler setzte es in der Vorwoche wiederum zweieinhalb Jahre unbedingt. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte nach dreitätiger Bedenkzeit diese Strafe, die damit in Rechtskraft erwuchs. Erst damit waren die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen, um über den Widerruf entscheiden zu können, wobei dieser Beschluss noch nicht gefallen ist. Die zuständige Richterin muss laut SMG beurteilen, ob "die Freiheitsstrafe geboten erscheint, um den Verurteilten von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten".
Hinsichtlich der in der Vorwoche verhängten Strafe hat Verteidiger Marcus Januschke übrigens neuerlich einen Strafaufschub beantragt, um seinen mittlerweile wieder dem Kokain ergebenen Mandanten von den Drogen wegzubringen. Das Straflandesgericht will jetzt von einer Sachverständigen abklären lassen, ob der 38-Jährige überhaupt therapiefähig und -willig ist.