Tabakgesetz

Streit um Rauchverbot bei der Westbahn

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Gesundheitsministerium will Raucherbereich bei Westbahn verhinden.

Die neue Westbahn, die ab 11. Dezember 2011 auf der Westbahnstrecke ihren Betrieb aufnimmt, bietet Passagieren einen eigenen Raucherbereich an. Wer also zwischen Wien und Salzburg bei exakt zwei Stunden 59 Minuten Fahrzeit nicht auf Nikotin verzichten mag, kann seinem Laster in einem abgetrennten Raucherbereich mit eigener Lüftung in einem der sechs Wagen jedes Westbahnzuges frönen. Das Gesundheitsministerium sieht dafür allerdings keine Rechtsgrundlage: Es gelte ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Orten - auch im Zug.

Generelles Rauchverbot
Das österreichische Tabakgesetz sehe ein generelles Rauchverbot in öffentlichen Orten vor, "dazu zählen auch die Verkehrsmittel", betont das Gesundheitsministerium in einer Stellungnahme zur Westbahn. Einzige Ausnahme seien Gastronomiebetriebe, wo es unter ganz strengen Bedingungen eigene Raucherzimmer geben dürfe. "Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass in allen Zügen - wie es ja in der ÖBB der Fall ist - ein generelles Rauchverbot gilt". Auch in der Straßenbahn dürfe man ja nicht rauchen, so eine Sprecherin des Ministeriums. Das Tabakgesetz sehe diverse Sanktionen vor.

Die ÖBB sind übrigens seit 1. September 2007 völlig rauchfrei. Eingeführt wurde dies ausgerechnet vom nunmehrigen Westbahn-Geschäftsführer Stefan Wehinger, damals noch Vorstandsdirektor der ÖBB Personenverkehr AG. "Wir handeln mit der Umstellung im Interesse unserer Kunden und verbessern den Reisekomfort für die nicht rauchenden Fahrgäste", begründete Wehinger damals in einer Aussendung das Rauchverbot. Die ÖBB folgten damit einem europäischen Trend, die gekennzeichneten Raucherabteile seien außerdem nicht ausgelastet, argumentierte er.

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