Zurechnungfähigkeit
Swift-Terror: Hauptverdächtiger von Psychiater begutachtet
05.09.2024Die Staatsanwaltschaft Wien hat einen Sachverständigen bestellt. Die Zurechnungfähigkeit des 19-jährigen Beran A. soll nun abgeklärt werden.
Wien, NÖ. Im Ermittlungsverfahren zum mutmaßlich vereitelten Terror-Anschlag auf ein Konzert von Taylor Swift im Wiener Ernst-Happel-Stadion wird der Hauptverdächtige Beran A. psychiatrisch begutachtet. Wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien, Judith Ziska, am Donnerstag mitteilte, hat die Anklagebehörde einen psychiatrischen Sachverständigen bestellt, der abklären soll, ob beim 19-Jährigen im Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war. Auch eine Gefährlichkeitsprognose wird erstellt.
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Der 19-Jährige, der bei seinen Eltern in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) gemeldet war, steht im Verdacht, im Namen der radikalislamischen Terror-Miliz "Islamischer Staat "(IS) am 9. August einen Selbstmordanschlag auf das zweite von insgesamt drei vorgesehenen Taylor Swift-Konzerten im Sinn gehabt zu haben, was er nach seiner Festnahme zunächst auch gestanden hatte. Mittlerweile hat er seine Verantwortung geändert.
Die Strafverfolgungsbehörden gehen davon aus, dass er möglichst viele vor dem Stadion versammelte "Swifties", wie die Fans der Pop-Ikone genannt werden, entweder mit einem selbst gebastelten Sprengsatz oder in seinem Besitz befindlichen Hieb- und Stichwaffen töten wollte. Bei einer Hausdurchsuchung des am 7. August festgenommenen 19-Jährigen wurden neben Chemikalien und einer TATP-haltigen Flüssigkeit mehrere elektronische Zündvorrichtungen, ein Zwölf-Kanal-Sender, eine Zündkapsel, ein 60 Zentimeter langes Metallrohr, ein 30 Zentimeter langes Kampfmesser, eine 46 Zentimeter lange Machete und ein Butterfly-Messer sichergestellt.
Instagram-Posting
Derzeit wird von der Staatsanwaltschaft gegen den 19-Jährigen wegen terroristischer Vereinigung, krimineller Organisation und Vergehen gegen das Waffengesetz ermittelt, betonte Behördensprecherin Ziska im Gespräch mit der APA. Auf Grund des dahin gehenden dringenden Tatverdachts befinde sich der Beschuldigte bis zum 23. September rechtswirksam in U-Haft. Der 19-Jährige hatte Anfang Juli auf seinem Instagram-Account ein Foto geteilt, auf dem er in deutscher und arabischer Sprache einen Treueschwur - eine so genannte Baya - auf den aktuellen Anführer des IS leistete. Dabei posierte er mit zwei Messern in Manier des Attentäters von Wien, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Menschen getötet hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde.
In weiterer Folge beschaffte sich der 19-Jährige nachgewiesenermaßen Pläne für den Bau einer Bombe und besorgte sich Chemikalien, mit denen sich grundsätzlich explosives Triacetontriperoxid (TATP) herstellen lässt. Am 29. Juli versuchte er dann über den Messengerdienst Telegram, sich aus den USA eine Handgranate, eine Zastava M70, die auf der Technik des Kalaschnikow-Sturmgewehrs AK-47 beruht und eine Pistole zu bestellen, scheiterte aber mit diesem Unterfangen.
Gesichert ist mittlerweile auch, dass sich der 19-Jährige in einem Kalendereintrag auf seinem Handy den 9. August - den Termin des zweiten Taylor Swift-Konzertes - markiert und wiederholt nach den Wien-Konzerten der Pop-Sängerin gegoogelt hatte. Ein weiterer Kalendereintrag war am 6. August abgespeichert und lautete auf "Kühlschrank". Bei der Hausdurchsuchung am darauf folgenden Tag stießen dann Ermittler der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) im Kühlschrank in der Küche des 19-Jährigen auf eine Glasflasche mit farbloser Flüssigkeit, wobei ein nasschemischer Vortest mit Prüfung auf TATP positiv ausfiel.
"Ersteinschätzung"
Inwieweit die vom 19-Jährigen beschafften Chemikalien und Sprengvorrichtungen für die Durchführung eines Terror-Anschlags geeignet gewesen wären, "wird im Rahmen der Ermittlungsarbeit von der DSN abgeklärt", sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Derzeit gebe es eine "Ersteinschätzung".
Von der abschließenden Beurteilung dürfte mitabhängig sein, ob das staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren im weiteren Verlauf in Richtung terroristische Straftaten im Zusammenhang mit versuchtem Mord (§278 c StGB) ausgedehnt wird, wobei zu berücksichtigen ist, dass der 19-Jährige mit seinen beiden Messern und einer Machete bereits über Waffen verfügte, mit denen zuletzt im deutschen Solingen ein IS-Anhänger mehrere Menschen getötet hat.