Polizist unter Mordverdacht
Täter hätte Waffe in Dienststelle lassen müssen
09.10.2016
Die Mitnahme der Dienstwaffe ist nur auf Anordnung des Vorgesetzten erlaubt.
Jener Polizist, der seine schwangere Freundin nach eigener Aussage mit seiner Dienstwaffe erschossen und seinen Sohn erwürgt hat, hätte die Pistole vom Typ Glock 17 nicht mit nach Hause nehmen dürfen. Dienstwaffen der Polizei müssen prinzipiell in der jeweiligen Polizeiinspektion in den dafür vorgesehenen Einsatzmittelräumen bzw. Waffenschränken verwahrt werden.
Ausnahmen möglich
Ausnahmen sind nur auf Anweisung des Vorgesetzten möglich, sagte der Sprecher des Innenministeriums, Karl-Heinz Grundböck zur APA. Diese richten sich nach den Umständen im Einzelfall. Das sei etwa der Fall, wenn ein Beamter "am nächsten Tag eine Dienstreise antritt, und das nicht von der Dienststelle, sondern von Zuhause aus, erläuterte Grundböck. Dann könne der Vorgesetzte anordnen, dass der Polizist die Dienstwaffe mit nach Hause nehmen darf.
Novelle zum Waffengesetz
Unterdessen ist am Dienstag eine lang diskutierte Novelle zum Waffengesetz in Begutachtung gegangen. Damit soll ermöglicht werden, dass Polizisten in Zukunft auch privat Schusswaffen tragen dürfen. Und das, ohne individuellen Nachweis einer persönlichen Bedrohung, wie es bisher der Fall ist. Allerdings sollen Polizisten nur Waffen mit Kaliber bis zu neun Millimeter, wie sie auch bei der Polizei im Einsatz sind, führen dürfen. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf des Waffengesetztes läuft bis 2. November.