Wels

Taliban-Prozess: 15 Jahre wegen versuchter Mordanstiftung

10.09.2021

Der 31-Jährige soll in einem Video auf Social Media zum Mord  an einer Ärztin in den USA aufgerufen haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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© mediabox.at/Schwarzl
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Ein 31-Jähriger, der in sozialen Medien die Taliban verherrlicht und zum Mord an einer Ärztin in den USA aufgerufen haben soll, ist in der Nacht auf Freitag im Landesgericht Wels zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Nach stundenlangen Beratungen sprachen die Geschworenen den Afghanen einstimmig im Sinne der Anklage wegen versuchter Bestimmung zum Mord schuldig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, der Angeklagte kündigte Rechtsmittel an.

Der Afghane, der Ende September 2020 von der Cobra verhaftet worden war, hatte zwar die Glorifizierung der Taliban zugegeben, leugnete allerdings den Aufruf zur Tötung im Internet. Dieser soll sich gegen das Leben einer vermeintlichen Ärztin in den USA gerichtet haben, nachdem sie laut eines Videos den Koran verbrannt hat. Außerdem soll er die Frau bedroht haben.

Der Angeklagte hatte jedoch vor Gericht gemeint, dass "sie von Gott bestraft werde". Die Frau habe mit dem Verbrennen des Korans "einen Fehler gemacht", er sei "wütend und aggressiv" gewesen. So nahm er zwei Videos auf, will diese jedoch nicht auf seinem Facebook-Account hochgeladen haben. Sein Profil löschte er überhaupt. Vielmehr seien die Videos live mitgeschnitten worden und über einen "Fake-Account" von einem unbekannten Dritten viral gegangen.

Nach Auswertung der Datenträger des Angeklagten - zwei Handys und ein Tablet - seien dort "keine Aktivitäten" auf dem Profil erkennbar gewesen, bestätigte ein IT-Sachverständiger auch am zweiten Verhandlungstag am Donnerstag dessen Angaben. Die Geschworenen folgten dennoch nicht der anfänglichen Linie des Verteidigers, der in dem Nichthochladen der Videos von seinem Mandanten einen Rückzug vom Versuch annahm. Zudem verfing sich der 31-Jährige mit zusendender Verfahrensdauer in Widersprüchen. Die Geschworenen sahen nicht zuletzt auch deshalb seine Schuld gegeben.
 

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