Die drogensüchtigen Angeklagten können sich nicht an die Überfälle erinnern.
Am Wiener Straflandesgericht sind am Donnerstag in zwei Prozessen Taxiräuber vor Gericht gestanden, die sich an die Überfälle nicht mehr erinnern können. Die beiden Männer standen unter Drogeneinfluss, als sie die Taxler bedrohten und Geld rauben wollten. Ein 26-Jähriger fasste vier Jahre und einen Monat aus, ein 33-Jähriger bekam fünf Jahre Haft.
Die Taxilenker setzten sich in beiden Fällen heftig zur Wehr. Als der 26-Jährige am 22. April um 5.30 Uhr ins Taxi stieg, bemerkte der Fahrer schnell, dass mit dem jungen Mann etwas nicht stimmte. "Er war nicht normal, im Rausch war er", sagte der Chauffeur im Zeugenstand. Dennoch brachte er den Kunden von der Mariahilfer Straße zum gewünschten Ziel in der Laxenburger Straße. Laut Anklage soll 26-Jährige dort zwei Wurfmesser gezogen und Stichbewegungen in Richtung Kopf des Fahrers gemacht haben. "Gib mir dein Geld! Gib mir alles", rief der Räuber laut Staatsanwaltschaft.
Massive Erinnerungslücken
Der Taxilenker flüchtete, der 26-Jährige soll hinterherrannt, aber aufgrund seines Drogenkonsums viel langsamer gelaufen sein. Als der Überfallene dachte, der Täter sei über alle Berge, ging er zurück zu seinem Fahrzeug und setzte sich hinters Steuer. Plötzlich riss der 26-Jährige laut Staatsanwaltschaft die Beifahrertür auf und nahm eine Aktentasche an sich. Darin befand sich jedoch kein Geld, sondern nur für den Taxler wichtige Dokumente. Der Taxifahrer gab Gas und stieß den Räuber auf der Flucht mit dem Auto nieder. Der 26-Jährige erlitt eine Gehirnerschütterung, einen Bluterguss in der Schädelkapsel und unter der weichen Hirnhaut, einen Bluterguss im Kleinhirnbereich, einen offenen Bruch des Hinterhauptes, einen Bruch der Kieferhöhle und der Keilbeinhöhle.
Der junge Mann, der von Martin Mahrer vertreten wurde, kämpfte vor Gericht mit massiven Erinnerungslücken. Er erinnere sich erst dann wieder daran, dass er "auf dem Boden gelegen ist und sich im ersten Moment gar nicht bewegen" hätte können. Und dass er das Messer in der Hand gehalten habe. Er glaubt eher, dass er die Taxifahrt mit der Bankomatkarte zahlen wollte, diese in seiner Hosentasche gesucht habe und dabei seien die beiden Messer zum Vorschein gekommen.
Waffenverbot
Die Messer, die er eigentlich einem Freund verkaufen wollte, hätte der 26-Jährige allerdings gar nicht bei sich führen dürfen, weil gegen ihn ein Waffenverbot bestand. Der Beschuldigte wurde vom Schöffengericht (Vorsitz: Marc Farkas) wegen schweren Raubes, Urkundenunterdrückung, Entfremdung unbarer Zahlungsmittel und wegen des Vergehens gegen das Waffengesetz zu einer Zusatzstrafe von vier Jahren und einem Monat rechtskräftig verurteilt, da er erst am 16. Juni wegen Diebstahls elf Monaten ausgefasst hat. Dem Taxilenker drohte eine Zeit lang wegen des Vorfalls ein Verfahren wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, das jedoch eingestellt wurde.
Überfall nach Opiumtee
Gedächtnislücken zum Taxiüberfall wies auch der 33-jährige Angeklagte auf. Der seit Jahren drogensüchtige Georgier soll in der Nacht auf den 2. Jänner zunächst einen Opiumtee getrunken und dann einen Wiener Taxler überfallen haben. Er setzte sich laut Staatsanwaltschaft zunächst auf den Beifahrersitz, verwickelte den Fahrer in ein Gespräch und zog dann plötzlich ein Klappmesser und hielt es dem Mann auf die Brust.
Der Taxler legte eine Vollbremsung hin, krachte in ein parkendes Auto und flüchtete. Der Räuber, der durch die Wucht des Aufpralls im Auto eingesperrt war, versuchte das Fenster auf der Beifahrerseite einzuschlagen, was ihm nicht gelang. Erst nach geraumer Zeit kletterte er durch das Fenster auf der Fahrerseite und hinterließ dort zahlreiche DNA-Spuren.
Flucht
Der Mann flüchtete zu seiner Ehefrau und den zwei kleinen Kindern nach Hause, wo er wegen der zuvor eingenommenen Medikamente zusammenbrach. Erst vier Monate später wurde er aufgrund der DNA-Spuren im Taxi festgenommen. "Ich kann mich an nichts erinnern", sagte der 33-Jährige, der von Markus Ludvik vertreten wurde. Er sei damals "sehr kaputt" gewesen, meinte der Angeklagte zum Schöffensenatsvorsitzenden Stefan Erdei. Der 33-Jährige wurde wegen versuchten schweren Raubes zu fünf Jahren Haft verurteilt, der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.