Im Streit um eine Frau soll Jugendlicher seinen Saufkumpanen erstochen haben.
Jener 17-jährige, der am 9. Mai 2013 in einer Wohnhausanlage in der Sandleitengasse in Wien-Ottakring einen befreundeten 35 Jahre alten Mann gewaltsam zu Tode gebracht hatte, ist am Mittwochabend im Straflandesgericht wegen Mordes zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Schuldspruch im Sinne der Anklage fiel mit 5:3 Stimmen äußerst knapp aus. Der Jugendliche wurde darüber hinaus in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung einer psychisch kranken 29-Jährigen im Maßnahmevollzug wurde demgegenüber von den Geschworenen einstimmig abgewiesen. Die laut Gutachten infolge einer paranoiden Schizophrenie zurechnungsunfähige Frau war dem Wahrspruch zufolge bei der Bluttat zwar zugegen, an den Tathandlungen allerdings nicht beteiligt. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig. Der 17-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.
Beim 17-Jährigen wurden das Geständnis sowie "die extrem mindergünstigen Erziehungsverhältnisse" mildernd berücksichtigt, wie Richterin Beate Matschnig in der Urteilsbegründung ausführte. Auch "die schwere Erkrankung, die einem Schuldausschließungsgrund nahekommt" - der aus zerrütteten Familienverhältnissen stammende Jugendliche leidet an einer Schizophrenie, die ihn zwar nicht zurechnungsunfähig macht, doch seine Persönlichkeitsstruktur prägt - wurde als Milderungsgrund gewertet. Erschwerend war demgegenüber "die besonders grausame Tatbegehung, die für das Opfer qualvoll war".
Unter Abwägung aller Umstände erschien dem Schwurgericht bei einem Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren eine achtjährige Freiheitsstrafe schuld- und tatangemessen. Diese wird der 17-Jährige in der Justizanstalt (JA) Gerasdorf verbüßen, wo er mittlerweile eine Tischler-Lehre begonnen hat. Außerdem kann dort die gerichtlich angeordnete therapeutische Behandlung, die der Bursch bereits erhält, fortgesetzt werden.
Im Fall der psychisch kranken und zurechnungsunfähigen Frau fand sich ihr bei der Urteilsverkündung anwesender Sachwalter vor dem Problem, dass er noch am Mittwochabend eine Unterkunftsmöglichkeit für sie finden musste. Da sie dem Wahrspruch der Geschworenen zufolge an der Bluttat nicht beteiligt war, gab es für die Justiz keinerlei Basis mehr, sie weiter anzuhalten. Formal hatte sich die 29-Jährige in U-Haft befunden, wobei sie auf im Otto-Wagner-Spital (OWS) untergebracht war.