Urteil in Vorarlberg
Teenager wegen Mordversuchs schuldig
30.11.2012
Ein Bursche und ein Mädchen wurden zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Ein 18-jähriger Bursche und ein gleichaltriges Mädchen sind am Freitag von den Geschworenen des Landesgerichts Feldkirch wegen zweifachen Mordversuchs und versuchter Brandstiftung schuldig gesprochen worden. Das Gericht verurteilte sie zu fünf Jahren unbedingter Haft. Die beiden sollen im April 2012 als 17-Jährige in der betreuten Wohngemeinschaft in Dornbirn, in der sie lebten, einen Brand gelegt haben, um ihre Betreuer zu töten. Das Urteil, bei dessen Verkündung die junge Frau in Tränen ausbrach, ist nicht rechtskräftig.
Zu dem Feuer kam es in der Nacht auf den 17. April 2012. Laut Anklage zündeten die damals Jugendlichen mit Brandbeschleunigern einen Stiegenaufgang an. Einen Brandmelder sollen sie zuvor abmontiert haben. Eine andere Betreuerin wurde durch einen weiteren Feuermelder auf die Flammen aufmerksam und konnte diese löschen. Keiner der Beteiligten wurde verletzt, auch der Sachschaden blieb gering.
Tötungsabsicht bestritten
Die beiden Angeklagten gaben vor Gericht die Brandstiftung zu, bestritten aber eine Tötungsabsicht. Sie hätten auf keinen Fall jemanden umbringen wollen, beteuerten beide. Sie hätten das Feuer aus Verärgerung gelegt. Sie hätten nicht mehr in der Wohngemeinschaft leben wollen und daher beschlossen, das Haus niederzubrennen, "damit wir da nicht mehr wohnen müssen". Laut Staatsanwalt Heinz Rusch blieb die Katastrophe nur darum aus, weil die Angeklagten die Demontage eines Brandmelders vergessen hätten. Der 18-Jährige erwiderte darauf, dass sie jenen Brandmelder absichtlich an seinem Platz belassen hätten. Sie wären außerdem in der Lage gewesen, die Betreuer zu retten.
Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl war für die im Haus befindlichen Personen eine Rauchgasvergiftung die größte Gefahr. Ohne Brandmelder wäre es laut seinen Angaben "höchstwahrscheinlich" gewesen, dass die beiden Personen das Feuer nicht überlebt hätten. Ein Brandsachverständiger befasste sich vor Gericht mit der Frage, was passiert wäre, wenn die Betreuerin den brennenden Teppich nicht hätte löschen können. Die darunter liegende Stiegenkonstruktion hätte Feuer gefangen, und die Flammen hätten sich wahrscheinlich auf das ganze Haus ausgebreitet, so sein Schluss.
Gerichtspsychiater Reinhard Haller erklärte die beiden Angeklagten für eingeschränkt zurechnungsfähig. Im Prozess kamen auch die Lebensumstände der Heranwachsenden zutage. Laut Andrea Zacherl, der Verteidigerin der jungen Frau, befindet sich ihre Mandantin intellektuell auf dem Stand eines Mädchens im Alter zwischen neun und elf Jahren. Der 18-Jährige, vertreten von Klaus Pichler, ist bereits Vater eines zweijährigen Kindes.
Vierstündige Beratung
Nach vierstündiger Beratung erklärten die Geschworenen die Angeklagten wegen zweifachen versuchten Mordes mit 5:3 Stimmen für schuldig. Sie hätten den Tod der beiden Betreuer zumindest in Kauf genommen, hieß es. Die versuchte Brandstiftung, die beide zugaben, sah das Gericht einstimmig als erwiesen an. Mildernd wirkten sich Unbescholtenheit, das teilweise Geständnis und die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit aus, zudem dass es beim Versuch blieb. Als erschwerend wertete das Gericht die wiederholten Versuche der beiden, den Teppich in Brand zu stecken, und dass drei Verbrechen zusammenkamen.
Die Verteidigung des Burschen meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Verteidigerin der jungen Frau erbat Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.