Kärnten

Teenie missbraucht: 18-Jähriger eingewiesen

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Der Angeklagte hatte auch den Bruder des Opfers mit einem Messer attackiert.

Ein 18-jähriger Kärntner ist am Montag in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Ein Schöffensenat am Landesgericht Klagenfurt sah es als erwiesen an, dass der junge Mann im Vorjahr eine Jugendliche sexuell genötigt und ihren Bruder mit einem Messer attackiert hatte. Laut Gutachten war er nicht zurechnungsfähig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Zwei Taten
Die erste Tat hatte sich in einer Betreuungseinrichtung für Jugendliche in Klagenfurt abgespielt. Laut Staatsanwältin Johanna Schunn hat der Angeklagte dort eine junge Frau erst mit Worten bedrängt - "dann hat er sie gegen eine Wand gedrückt und sich geholt, was sie ihm nicht geben wollte." Monate später ereignete sich der zweite Vorfall, der dann schließlich zur Verhaftung des 18-Jährigen führte: Er hatte den Bruder seines ersten Opfers von einem Fahrrad getreten, ein Messer gezückt und mehrmals nach ihm gestochen. Das hatte nicht nur das Opfer gegenüber der Polizei, sondern auch ein weiterer Zeuge ausgesagt, führte Richter Michael Schofnegger in der Begründung der Entscheidung des Gerichts an.

Psychische Erkrankung
Ein Sachverständiger verwies in seinem Gutachten auf eine psychische Erkrankung des Angeklagten, durch die er bei seinen Taten nicht zurechnungsfähig gewesen sei. Und: "Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird der Angeklagte noch weitere Taten setzen, wenn er nicht behandelt wird. Es besteht eine hohes Risiko, dass er schwere Körperverletzungen und Vergewaltigungen begehen wird." In der Vergangenheit habe der 18-Jährige eine ganze Reihe ähnlicher Taten verübt, die nicht angeklagt wurden, die aber zu Unterbringungen geführt hätten - für den Sachverständigen ein weiterer Grund, eine Einweisung zu befürworten.

Der Verteidiger legte Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

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