Gesetz ab 2024

Teichtmeister: Künftig drohen bis 10 Jahre Haft

09.09.2023

Ein eigenes ''Teichtmeister-Gesetz'' soll ab Anfang 2024 gelten.

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© APA (Fotomontage)
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Spätstart. Endlich ist es fix. Im Oktober wird der Nationalrat Kindermissbrauchs-Darstellungen unter schärfere Strafen stellen, gelten soll das Ganze ab 2024 — Justizministerin Zadic hat ihren Entwurf der ÖVP übermittelt.

Besitz: Derzeit drohen beim Besitz von „Kinderpornos“ bis zu einem Jahr Haft – künftig sind es bei Speicherung von bis zu 30 Dateien bis zu drei Jahre. Hat man mehr als 30 Dateien, liegt der Strafrahmen zwischen 6 Monaten und 5 Jahren. Je jünger die missbrauchten Kinder sind, desto strenger die Strafe.

Herstellung/Verbreiten: Da Teichtmeister die Dateien manipuliert hat, würden künftig in seinem Fall (mehr als 10.000 Dateien) bis zu 10 Jahre Haft drohen, ansonsten 5. Derzeit sind es nur 3 Jahre.

Berufsverbot: Geplant ist ein Berufsverbot für Pädophile. Jugendstaatssekretärin Plakolm will, dass es zu keinem Kontakt mit Kindern kommt.

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