Ex-Freundin zeigte ihn an
Teichtmeister-Skandal kam durch Eifersucht raus
19.01.2023Ab 8. Februar muss sich TV-Star Florian Teichtmeister vor dem Wiener Landesgericht verantworten. Laut Anklage soll er etwa 58.000 Dateien mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger (teils unter 14 Jahre alt) besessen haben.
Wie kam der Teichtmeister-Skandal raus? Im Sommer 2021 wandte sich eine Ex-Freundin Teichtmeisters an die Behörden und zeigte den Schauspieler an. Im August des Jahres stieß die Polizei bei einer Durchsuchung auf 22 Datenträger (u.a. zwei Laptops, 13 Festplatten). Die Ex-Freundin hatte die Fotos und Filme vorher auf Teichtmeisters Geräten gefunden.
Die "Bild"-Zeitung sprach mit einem engen Freund des Paares, der berichtet: "Die beiden hatten eine turbulente Beziehung mit vielen Auf und Abs. Sie hatte das Gefühl, dass er ein Doppelleben führe, nicht treu sei. Also schaute sie nach – und machte die schlimme Entdeckung."
Teichtmeister: Das ist die Anklage
ÖSTERREICH liegt die Anklage gegen Teichtmeister vor: Es sind nur zwei Seiten, die der Strafantrag gegen den 43-jährigen Schauspieler umfasst – aber die haben es in sich. Demnach habe sich Florian Teichtmeister "im Zeitraum von zumindest Februar 2008 bis 6. August 2021 (als die von seiner Ex alarmierten Beamten zur Hausdurchsuchung in einer Wohnung im Westen Wiens kamen, Anm.) pornographischer Darstellungen Minderjähriger, und zwar zumindest 58.000 Dateien" beschafft und besessen.
Das bedeutet: Teichtmeister konsumiert schon, seit er 29 ist, also seit 14 Jahren, Kinderpornos. Oder wie es die zuständige Staatsanwältin ausdrückt: "Medien, auf denen wirklichkeitsnahe, reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen der Genitalien oder Schamgegend Minderjähriger sowie geschlechtliche Handlungen durch und an mündigen und unmündigen Personen abgebildet sind".
13 Festplatten. Gespeichert wurden die Unmengen an Fotos und Filmen auf insgesamt 22 Datenträgern, und zwar auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop-PC, insgesamt 13 externen Festplatten (die er in einer Kiste unter dem Bett gehabt haben soll), einem USB-Stick und drei Speicherkarten.
Der Juristen-Sohn mit einer von Gutachtern festgestellten Kokain-Problematik habe hierdurch die „Vergehen der pornographischen Darstellungen Minderjähriger nach § 207a Absatz 3, erster und zweiter Fall StGB begangen“ und werde unter Anwendung des § 28 Absatz 1 StGB (Zusammentreffen einer Serie bzw. Reihe von strafbaren Handlungen) zu belangen sein.