Prozess

Teichtmeister: Jetzt ist Urteil der Schande rechtskräftig!

06.09.2023

Die Staatsanwaltschaft verzichtet auf Rechtsmittel – damit ist das Urteil im Teichtmeister-Prozess rechtskräftig.

Zur Vollversion des Artikels
© APA/BARBARA GINDL
Zur Vollversion des Artikels

Wien/Österreich-weit. Die Staatsanwaltschaft Wien akzeptiert in der Causa Teichtmeister das erstinstanzliche Urteil, das das Landesgericht für Strafsachen am Dienstag über Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister verhängt hat. "Wir werden keine Rechtsmittel anmelden", teilte Behördensprecherin Nina Bussek am Mittwochnachmittag auf APA-Anfrage mit. Damit bleibt es bei zwei Jahren bedingt für das Beschaffen von rund 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen.

Fünfjährige Probezeit 

Zudem muss der 43-Jährige dem damit rechtskräftigen Urteil zufolge strenge gerichtliche Weisungen einhalten, im Gegenzug wurde die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unter Setzung einer fünfjährigen Probezeit bedingt nachgesehen. Der Gericht verpflichtete Teichtmeister, eine 2021 begonnene Psychotherapie fortzusetzen und weiter eine engmaschige psychiatrische Behandlung gegen seine Pädophilie sowie das Sammeln von verbotenem Material im Internet zu absolvieren. Teichtmeister hatte sich von 2008 bis 2021 Bilder von missbrauchten Kindern und Jugendlichen verschafft und einen erheblichen Teil der Dateien - nämlich rund 35.000 - verändert, indem er Collagen oder Diashows erstellte oder das Material mit Textanmerkungen versah. Zudem muss Teichtmeister alle zwei Monate dem Gericht unaufgefordert nachweisen, dass er weiterhin keinen Alkohol und keine Drogen konsumiert.

Empfehlungen des Sachverständigen gefolgt

Das Gericht war mit diesen Weisungen Empfehlungen des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann gefolgt, der sich für diese Maßnahmen ausgesprochen hatte. Unter dieser Prämisse könne die an sich gebotene Unterbringung Teichtmeisters in einem forensisch-therapeutischen Zentrum gemäß § 21 Absatz 2 StGB ungeachtet seiner Persönlichkeitsstruktur - das Gutachten ging von einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung aus - bedingt nachgesehen worden, argumentierte Hofmann.

Zufrieden mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigte sich in einer ersten Reaktion Rudolf Mayer, neben Philipp Wolm einer der beiden Verteidiger Teichtmeisters. "Da das Urteil sowohl täter- als auch opfergerecht ist, ist der Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft folgerichtig", sagte Mayer gegenüber der APA.

Kritik am Urteil

Während das Urteil bei der ÖVP und der FPÖ Kritik auslöste und als zu milde bezeichnet wurde, empfanden es weite Teilen der Justiz als angemessen oder durchaus streng empfunden. Mit zwei Jahren lag es bei einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren im oberen Drittel, dass bei einem umfassend geständigen Ersttäter eine bedingte Strafnachsicht gewährt wird, ist gelebte gerichtliche Praxis. Mildernd fiel außerdem ins Gericht, dass sich Teichtmeister seit der gegen ihn eingebrachten Anzeige im Jahr 2021 wohl verhalten hatte.

Ausdrücklich beachtet wurde vom Erstgericht auch die "soziale Ächtung", die Teichtmeister in den vergangenen Monaten erfahren hatte und die darin gipfelte, dass während der Verhandlung Demonstrantinnen und Demonstranten mit einem Galgen um das Landesgericht für Strafsachen zogen, auf dem "Teichtmeister" geschrieben stand. Obwohl dieses symbolisch als Forderung nach der Todesstrafe verstanden hätte werden können, wurde die Kundgebung von der Polizei nicht aufgelöst. Auf Twitter hatte dazu die Landespolizeidirektion zunächst kommuniziert: "Es handelt sich dabei um ein Demonstrationsmittel, welches aktuell in den Rahmen der Versammlungsfreiheit fällt." Später wurde ergänzt, der Sachverhalt werde "nochmals geprüft und an die zuständige Stelle zur weiteren Abklärung übermittelt".

Zur Vollversion des Artikels
Weitere Artikel