Mehrere Bodyguards sollen den angeklagten Schauspieler beschützen.
Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister muss sich heute wegen Besitzes und Herstellung von insgesamt 76.000 Dateien mit Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen am Wiener Landesgericht verantworten. Die Verhandlung geht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen über die Bühne. Polizisten - auch in zivil - werden den Innen- und Außenbereich des Gerichts sichern, um einen geregelten Prozessablauf zu gewährleisten.
Teichtmeister selbst ist bereits vor 8 Uhr am Gericht eingetroffen. Bewacht wurde der Schauspieler dabei von mehreren Bodyguards, die den Angeklagten beschützten sollen.
Vor dem Wiener Straf landesgericht werden 250 Demonstranten gegen Teichtmeister und für Kinderschutz protestieren. Bereits am Samstag fand unter dem Motto "Teichtmeister, wir kommen!" in Langenlois im Bezirk Krems eine irre Demonstration im Namen des Kinderschutzes statt. Dabei forderten Teilnehmer unter anderem die "Todesstrafe für Teichtmeister" und trugen einen Galgen durch den Ort, nahe am Haus von Teichtmeisters Mutter.
Teichtmeister, der bis zu seiner Entlassung im Jänner 2023 am Burgtheater in Hauptrollen besetzt wurde, soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft und auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop und drei externen Festplatten abgespeichert haben. Ursprünglich wurde ihm seitens der Staatsanwaltschaft lediglich der Besitz von verbotenen Missbrauchsdarstellungen unterstellt. Der zuständige Richter ließ allerdings von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer Strafdrohung von bis zu drei Jahren unterliegt.
Für den Fall eines Schuldspruchs hat Staatsanwältin Julia Kamar zusätzlich die Unterbringung des Schauspielers im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. Die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird - auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht - obliegt dem Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol.