Ex-Burgschauspieler Teichtmeister drohen bis zu 3 Jahre Haft und Maßnahmenvollzug.
Im Sommer genoß Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister noch seinen Aperol in Wiens Goldenem Quartier. Nun zittert er vor Richter Stefan Apostol im Großen Schwurgerichtsaal. Dort im Wiener Straflandesgericht wird dem mutmaßlich Pädophilen am Dienstag ab 9.45 Uhr der Prozess gemacht. Drei Stunden sind anberaumt. Für Teichtmeister gilt die Unschuldsvermutung.
Teichtmeister wird der Besitz und die Herstellung von mehr als 70.000 Kinderpornografie-Dateien vorgeworfen, die er in seiner Wohnung gehortet haben soll. Laut seinem Anwalt wird er sich schuldig bekennen.
Schon um 13 Uhr am Dienstag soll das Urteil stehen, erfährt oe24 aus dem Straflandesgericht. Bisher ist die Verhandlung auch öffentlich, allerdings könnte Teichtmeister mit Verweis auf „seinen höchstpersönlichen Lebensbereich“ das verhindern – wenn Einzelrichter Stefan Apostol zustimmt.
Vorwurf: 14 Jahre lang Kinderpornos konsumiert
Teichtmeister, der bis zu seiner Entlassung im Jänner 2023 am Burgtheater in Hauptrollen besetzt wurde, soll sich von Februar 2008 bis Sommer 2021 verbotenes Missbrauchsmaterial beschafft. Laut Anklage konsumiert Teichtmeister schon seit er 29 ist, also seit 14 Jahren, Kinderpornos. Oder wie es die zuständige Staatsanwältin ausdrückt: „Medien, auf denen wirklichkeitsnahe, reißerisch verzerrte, auf sich selbst reduzierte und von anderen Lebensäußerungen losgelöste Abbildungen der Genitalien oder Schamgegend Minderjähriger sowie geschlechtliche Handlungen durch und an mündigen und unmündigen Personen abgebildet sind“.
13 Festplatten. Gespeichert wurden die Unmengen an Fotos und Filmen auf insgesamt 22 Datenträgern, und zwar auf zwei Smartphones, zwei Laptops, einem Desktop-PC, insgesamt 13 externen Festplatten (die er in einer Kiste unter dem Bett gehabt haben soll), einem USB-Stick und drei Speicherkarten.
3 Jahre Haft und "Maßnahme" drohen
Im Fall einer Verurteilung drohen dem 43-jährigen Teichtmeister nicht nur bis zu drei Jahre Haft, sondern zusätzlich die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Insgesamt sind 76.000 Dateien verfahrensgegenständlich, wovon sich rund 47.000 auf Darstellungen von unmündigen Minderjährigen, der Rest auf mündige Minderjährige, also Jugendliche im Alter zwischen 14 und 18 bezieht.
Maßnahmenvollzug. Für den Fall eines Schuldspruchs hat die Staatsanwaltschaft Wien die Unterbringung des Schauspielers im so genannten Maßnahmenvollzug beantragt. Ausschlaggebend dafür ist ein psychiatrisches Gutachten, das - basierend auf den datenforensischen Erkenntnissen - dem Schauspieler eine schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung bescheinigt. Die Entscheidung, ob und inwieweit bei einem allfälligen Schuldspruch dem staatsanwaltschaftlichen Unterbringungsantragantrag stattgegeben wird - auch eine bedingte Nachsicht der Maßnahme käme in Betracht - obliegt dem Senat.
Mister Gnadenlos: Richter Apostol
Ursprünglich drohte Teichtmeister eine geringere Strafe - höchstens zwei Jahre Haft, die er sogar zuhause hätte mit Fußfessel absitzen können. Doch der zuständige Richter Stefan Apostol ließ bis Sommer von einem Datenforensiker eine ergänzende Auswertung der sichergestellten Daten - immerhin rund 23 Terabyte - vornehmen, was die Sicht der Dinge änderte: 34.696 Dateien hatte Teichtmeister verändert, indem er diese bearbeitete, Collagen erstellte, Diashows und Videosequenzen anfertigte, was rechtlich als Herstellung zu qualifizieren ist und einer höheren Strafdrohung unterliegt. Jetzt drohen bis zu drei Jahre Haft und die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum, die sogenannte "Maßnahme".