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Wiener Landesgericht

Terror-Prozess gegen IS-Sympathisanten

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Die Öffentlichkeit ist noch vor dem Vortrag der Anklage ausgeschlossen worden.

In einem Terror-Prozess gegen fünf jugendliche IS-Sympathisanten ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht die Öffentlichkeit noch vor dem Vortrag der Anklage ausgeschlossen worden. Journalisten mussten den Verhandlungssaal verlassen, weil das Gericht befürchtet, eine Berichterstattung könnte "das spätere Fortkommen" der Terror-Verdächtigen "womöglich beeinträchtigen".

Staatsanwalt Markus Berghammer legt den Burschen im Alter zwischen 15 und 17 Jahren Mitwirkung an einer terroristischen Vereinigung zur Last. Die Jugendlichen wollten sich laut Anklage in Syrien der radikalislamistischen Terrormiliz "Islamischer Staat" (IS) anschließen. Einer von ihnen - ein 16-jähriger Mindestsicherungsbezieher - soll außerdem versucht haben, zehn und elf Jahre alte Buben als IS-Kämpfer anzuwerben.

Radikale Glaubensverfechter

Die Angeklagten haben afghanische, tschetschenische oder türkische Wurzeln, besitzen teilweise aber die österreichische Staatsbürgerschaft. Sie dürften sich in kurzer Zeit von gläubigen Muslimen zu radikalen Glaubensverfechtern entwickelt haben. Der 16-Jährige machte sich im Mai des heurigen Jahres auf den Weg in die Türkei. Vom südostanatolischen Gaziantep aus wollte er der Staatsanwaltschaft zufolge die türkisch-syrische Grenze überwinden, um im Bürgerkriegsgebiet aufseiten des IS zu kämpfen. Er wurde allerdings an der bulgarischen Grenze aufgegriffen, festgenommen und nach Österreich zurückgeschoben.

Zurück in Österreich, wurde der junge Mann zunächst in U-Haft genommen, dann allerdings gegen gelindere Mittel wieder auf freien Fuß gesetzt. Daraufhin soll er weiter für den IS geworben und versucht haben, zehn und elf Jahre alte Buben für den Jihad zu gewinnen.

Ausreisepläne nach Syrien

Drei weitere Angeklagte - zwei davon noch Schüler - sollen ebenfalls schon sehr konkrete Ausreisepläne nach Syrien verfolgt haben. Laut Anklage wollten sie am 13. Juni von Wien aus in den Jihad ziehen, konnten daran aber gehindert werden, weil die Behörden rechtzeitig von ihren Plänen Wind bekamen. Einer von ihnen hatte Schwierigkeiten mit seinem Vater, der sich weigerte, dem Sohn dessen Pass auszuhändigen, weil ihm möglicherweise klar war, wohin die Reise des Burschen gehen sollte. Laut Anklage soll der Jugendliche daraufhin mit einem Schraubenzieher auf den Vater losgegangen sein. Er stach den Mann zwar nicht nieder, soll ihm dafür aber einen wuchtigen Kopfstoß versetzt haben. Nachdem der Vater die Polizei alarmiert hatte, soll sich der Bursch auch noch der Amtshandlung widersetzt haben.

Im Zuge der Ermittlungen des Verfassungsschutzes stellte sich heraus, dass die IS-Sympathisanten andere Jugendliche verbal eingeschüchtert hatten. Einer von ihnen soll außerdem einen Raub begangen haben, wobei er nach der Tat angeblich "Allahu Akbar" ("Gott ist groß") rief.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Nachdem die vorsitzende Richterin die persönlichen Daten der Angeklagten aufgenommen hatte, wurde der Antrag der Verteidiger auf Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt. Nach kurzer Beratung gab der Senat diesem Folge, bevor der Staatsanwalt zu Wort kam. Die Vorsitzende verwies auf das Alter der Burschen. Im Hinblick darauf sei es nicht geboten, ihre familiären und persönlichen Verhältnisse coram publico zu erörtern.

Im Unterschied zu Medienvertretern durften allerdings Rechtspraktikanten und Rechtshörer im Saal bleiben. Journalisten sind erst wieder zur Urteilsverkündung zugelassen, die am 19. Oktober vorgesehen ist. Die Verhandlung findet unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt. Der Verfassungsschutz wurde beigezogen, die Justizwachebeamten hatten sich zum Teil schusssichere Westen übergestreift.

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