Der 30-jährige Asylwerber verantwortet sich leugnend.
Nach der Festnahme eines terrorverdächtigen 30-jährigen Syrers am Donnerstag in der NÖ Landeshauptstadt hat die Staatsanwaltschaft St. Pölten am Freitagnachmittag die Verhängung der U-Haft beantragt. Eine Entscheidung des Gerichts stand noch aus. Der Beschuldigte habe sich bisher leugnend verantwortet, sagte Michaela Schnell, Leiterin der Anklagebehörde, auf Anfrage.
Bei dem Mann handelt es sich um einen Asylwerber, bestätigte ein Kriminalist. Die Ermittlungen stünden am Anfang, fügte er hinzu. Der Verdächtige habe bei der Festnahme keinen Widerstand geleistet.
Auswertung von Datenträgern
Sichergestellte Datenträger würden noch ausgewertet, ließ die Leiterin der Staatsanwaltschaft wissen. Texte in arabischer Sprache müssten übersetzt werden.
Bei dem Mann bestehe der Verdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, nämlich der radikalislamischen früheren Al Nusra-Front, hatte Schnell am Donnerstag mitgeteilt. Ein konkretes Bedrohungsszenario habe es nicht gegeben.
Entscheidung über U-Haft am Samstag
Der Akt betreffend des am Donnerstag in der NÖ Landeshauptstadt festgenommenen terrorverdächtigen Syrers ist mit den Haftanträgen der Staatsanwaltschaft mittlerweile beim Landesgericht St. Pölten eingelangt, teilte Vizepräsidentin Andrea Humer mit. Da für die Einvernahme des 30-Jährigen ein Arabisch-Dolmetscher notwendig sei, könne über die Untersuchungshaft heute nicht mehr entschieden werden.
Der Journalrichter des Landesgerichts werde den Mann am Samstag einvernehmen und über die Anträge der Staatsanwaltschaft entscheiden. Die Frist läuft bis morgen Abend, so Humer.