Der wegen mutmaßlicher Anschlagspläne auf deutsche Bundeswehrsoldaten in Deutschland festgenommene Verdächtige - er wollte mit einer Machete Amok laufen - war in Österreich mehrere Monate im Gefängnis gesessen.
Wien, München. Der 27-jährige Syrer sei am Landesgericht Eisenstadt im Burgenland wegen Schlepperei zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten verurteilt worden, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft München der dpa. Nach der Verurteilung Anfang August 2018 sei der Mann Ende April 2019 wieder entlassen worden.
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Nach der Festnahme am Donnerstag in der oberfränkischen Region Hof in Bayern hatten die Ermittler zunächst mitgeteilt, dass der Mann nicht vorbestraft gewesen sei. Das sei auch zutreffend - allerdings nur mit Blick auf Deutschland, ergänzte die Generalstaatsanwaltschaft nun.
Der Syrer war nach Angaben der Ermittler vor zehn Jahren nach Deutschland eingereist. Er genieße subsidiären Schutz, hieß es. Dieser eingeschränkte Schutz gilt für Menschen, die nicht als individuell verfolgte Flüchtlinge anerkannt werden, aber stichhaltige Gründe liefern, warum ihnen bei einer Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafte Schäden - etwa durch Bürgerkrieg - drohen. Eine Abschiebung war den Angaben zufolge nicht geplant.
Mittlerweile in Untersuchungshaft
Der 27-Jährige sitzt inzwischen in Untersuchungshaft, weil er sich zwei Macheten beschafft haben soll, um möglichst viele Bundeswehr-Soldaten während deren Mittagspause in der Innenstadt von Hof in Oberfranken zu töten. Die Ermittler gehen davon aus, dass der 27-jährige Anhänger einer radikal-islamischen Ideologie ist. Mit dem Anschlag habe er die Bevölkerung verunsichern und Aufsehen erregen wollen. Er werde der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verdächtigt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelte aber die Unschuldsvermutung.
Nach Angaben von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hatte ein "Zeugenhinweis aus dem Umfeld des Beschuldigten" die Ermittler auf die Spur des Syrers gebracht. Dieser sei am vergangenen Mittwoch bei der Polizei eingegangen. Der Fall zeige, die Ermittlungsbehörden handelten "bei Verdacht sofort". Zum aktuellen Stand der Ermittlungen wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht äußern.