OGH ordnet
Testamentfälscher-Prozess in 2. Runde
07.10.2013
Schuldsprüche wegen Feststellungsmängeln teilweise aufgehoben
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag in der Dornbirner Testamentsfälscher-Affäre einen zweiten Rechtsgang angeordnet. Grund dafür waren Feststellungsmängel im erstinstanzlichen Urteil. Im Fall von fünf von sechs Angeklagten, über die der OGH zu befinden hatte - darunter der mutmaßliche Haupttäter Jürgen H. und die suspendierte Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz -, wurden die Schuldsprüche teilweise, bei Ratz zur Gänze aufgehoben.
Mit der Neudurchführung des Verfahrens, an dessen Ende auch die Strafen neu festgesetzt werden müssen, wurde erneut das Landesgericht Salzburg betraut. Einzig bei Clemens M. - der ehemalige Rechtspfleger in Außerstreitsachen am Bezirksgericht (BG) Dornbirn war in die betrügerischen Machenschaften zulasten rechtmäßiger Erb-Berechtigter verwickelt - waren nach Ansicht des OGH keine ergänzenden erstinstanzlichen Feststellungen nötig: Der 53-Jährige fasste endgültig drei Jahre Haft aus, davon zwölf Monate unbedingt.
Amtsmissbrauch muss geprüft werden
Von der Aufhebung der erstinstanzlichen Schuldsprüche waren ausschließlich einzelne Anklagepunkte zum inkriminierten Amtsmissbrauch betroffen, wie der Senatsvorsitzende Kurt Kirchbacher betonte: "Alle Schuldsprüche, die Betrugs- oder Urkundendelikte betreffen, sind rechtskräftig." Bei sämtlichen Angeklagten hätten sich im schriftlichen Urteil des Landesgerichts Salzburg allerdings Feststellungsmängel zum ihnen - entweder als unmittelbare oder als Bestimmungs- bzw. Beitragstäter - unterstellten amtsmissbräuchlichen Verhalten gefunden.
So habe sich das Erstgericht in diesem Komplex bei einzelnen Fakten zu wenig mit der inneren Tatseite und der Frage auseinandergesetzt, inwieweit diese auf einen vorsätzlichen Befugnismissbrauch gerichtet war, erklärte Kirchbacher. In anderen Punkten wiederum müsse im zweiten Rechtsgang geklärt werden, ob es überhaupt zu einem konkreten Befugnismissbrauch gekommen war. Insgesamt vermisste der fünfköpfige Richter-Senat die für eine Verurteilung wegen Missbrauchs der Amtsgewalt erforderlichen "konkreten, tragfähigen, ausreichenden Feststellungen", betonte der Vorsitzende.
Dem Landesgericht Salzburg - die Verhandlung hat ein anderer Richter als beim ersten Durchgang zu leiten - wurde daher aufgetragen, "Tatsachengrundlagen" zu schaffen, um in den unklaren Anklagepunkten endgültig beurteilen zu können, ob und wer von den Justiz-Bediensteten sich eines wissentlichen Befugnismissbrauchs schuldig gemacht bzw. dazu angestiftet oder im Sinn einer Beteiligungs-Täterschaft mitgewirkt hatte.