Dubioser Kauf
Thriller: Akten zu Abramowitsch-Villa in Salzburg verschwunden
11.01.2024Laut den Salzburger Grünen ist der Verkauf des Fischerhauses in Fuschl am See "rechtswidrig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" erfolgt.
Fuschl/Salzburg. Aufregung gibt es in Salzburg über den in der Landesverwaltung geschredderten Verfahrensakt zum dubiosen Kauf des sogenannten Fischerhauses am Fuschlsee (Flachgau). Im Herbst 2023 hatte das Recherchenetzwerk ICIJ (International Consortium of Investigative Journalists) berichtet, dass der mit Sanktionen belegte russische Oligarch Roman Abramowitsch mittels einer verschachtelten Konstruktion die Villa erworben haben soll, deren Eigentümerin offenbar nun seine Tochter ist.
Die Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Oktober 2007 eine grundverkehrsbehördliche Genehmigung zu dem Kauf der 6.600 Quadratmeter großen Liegenschaft erteilt. Laut den Salzburger Grünen ist der Verkauf des Fischerhauses in Fuschl am See "rechtswidrig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen" erfolgt. Sie erwägen eine Rückabwicklung. Dazu würden aber Unterlagen fehlen. "Der dazugehörige Akt wurde offenbar vernichtet. Wie gerade der Akt zur Abramowitsch-Villa verschwinden konnte, bedarf umgehender Aufklärung", erklärte am Mittwoch der Grüne Raumordnungssprecher LAbg. Simon Heilig-Hofbauer.
"Kann nicht sein, dass illegale Immo-Deals folgenlos bleiben"
In der Beantwortung einer Anfrage zum Thema Abramowitsch-Villa in Fuschl sei ausgeführt worden, dass der Verfahrensakt leider nicht mehr vorliege - weder in Papierform noch in elektronischer Form. Um für Transparenz zu sorgen, haben die Grünen am Mittwoch eine dringliche Anfrage an den zuständigen Salzburger Landesrat Martin Zauner (FPÖ) eingebracht. Eruiert werden sollte unter anderem, wann, warum und von wem die Akten zum Erwerb der Liegenschaft vernichtet worden waren. "Es kann nicht sein, das Salzburg zum Oligarchen-Paradies verkommt und illegale Immo-Deals folgenlos bleiben", sagte Heilig-Hofbauer.
Gegenüber den "Salzburger Nachrichten" (SN) in der Mittwochausgabe hatte Landesrat Zauner erklärt, dass die Papierform des Aktes bei der Übersiedlung der Abteilung nach Wals-Siezenheim (Flachgau) versehentlich entsorgt worden sein dürfte. Warum der Akt auch nicht digital vorliege, könne nicht eruiert werden. "Das zuständige Referat wird versuchen, den Akt durch Kontaktaufnahme mit den damaligen Verfahrensbeteiligten zu rekonstruieren." Ein Verwaltungsstrafverfahren nach dem Grundverkehrsgesetz einzuleiten sei laut Zauner nicht mehr zulässig, da dies längst verjährt sei.
Behördlicher Akt schon vor Jahren geschreddert
Laut ORF ist der behördliche Akt in der Salzburger Landesverwaltung schon vor Jahren geschreddert worden. Vom gesamten Grundverkehrsgeschäft aus dem Jahr 2007 sei nur noch der Zustimmungsbescheid des Landes für den Kaufvertrag übrig. Der Rest des Aktes wurde vernichtet, mehr als zehn Jahre lang wurde er aufgehoben. Bei einer Übersiedlung des Amtes sollte Platz geschaffen werden, insgesamt seien dabei sehr viele Akte in den Reißwolf gegangen, sagte Franz Moser, Leiter der zuständigen Abteilung 4 beim Land Salzburg: "Hier ging es um Vorgaben, dass Archivflächen eingespart werden müssen, dass vernichtbare Akten in der physischen Form vernichtet werden müssen. Wenn man gewusst hätte, dass die Familie Abramowitsch dahintersteht und gegebenenfalls ein Treuhandvertrag im Hintergrund mitschwingt, hätte das Rechtsgeschäft damals gar nicht genehmigt werden dürfen. Das hatte man damals nicht gewusst, dann hätte man es nicht genehmigen können. Wir hätten dann den Akt nicht abgeschlossen und nicht vernichtet."
Rechtlich ist eine solche Aktenvernichtung nach der "Skartier-Ordnung" zulässig. Diese regelt, dass Akten nach zehn Jahren geschreddert werden können. Wie der Sprecher des Landes, Franz Wieser, am Donnerstag gegenüber der APA erläuterte, sei der Verfahrensakt zwar geschreddert worden, der Bescheid der Grundverkehrsbehörde aus dem Jahr 2007 liege aber vor. Dieser sei rechtskräftig und für alle im Grundbuch einsehbar.
Treuhandvertrag stamme aus dem Jahr 2017
Der Treuhandvertrag stamme aus dem Jahr 2017, deshalb könne er im Jahr 2007 auch nicht Teil des Verfahrensaktes gewesen sein, sagte Wieser. "Damals ist das Grundstücksgeschäft nach den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß abgewickelt worden." Wäre im Jahr 2007 der Treuhandvertrag vorgelegen, wäre das Grundstücksgeschäft nicht genehmigt worden, meinte Wieser. Der Treuhandvertrag liege dem Land auch nicht vor. Wenn dieser dem Land vorliegen würde, könnte man bewerten, ob dieser eine Relevanz für das Geschäft im Jahr 2007 hätte. Falls es belastbare Hinweise geben würde, dass der Grundstückskauf im Jahr 2007 erschlichen worden wäre oder es Hinweise auf strafrechtliche Handlungen von Beteiligten geben würde, dann werde das Land das Geschäft überprüfen und das Verfahren wieder aufgerollt werden.
Wie bereits mehrere Medien berichteten, soll zunächst eine Britin das Fischerhaus im Jahr 2007 erworben haben. Die Fragen drehen sich auch darum, ob damit gegen das Grundverkehrsgesetz verstoßen wurde und ob es sich womöglich nur um ein Scheingeschäft gehandelt hat, damit das Anwesen letztendlich die heutige Eigentümerin Anna Abramowitsch, die Tochter des russischen Oligarchen Roman Abramowitsch, erwerben konnte. Sie soll dort ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben. Laut dem grünen Abgeordneten Heilig-Hofbauer müsse nun auch geklärt werden, ob die Frau dort tatsächlich ihren Hauptwohnsitz hat.
Aus der Treuhandurkunde vom 3. April 2017 geht laut SN hervor, dass die Britin nie die wirtschaftliche Eigentümerin der Liegenschaft war, sondern diese nur treuhändisch für die Farleigh International Limited - eine Briefkastenfirma mit Sitz auf den Britischen Jungferninseln - verwaltet hat. Diese Firma lasse sich auf Roman Abramowitsch zurückführen. Im Zuge der "Cyprus Papers" ist die Treuhandurkunde aufgetaucht. Das Recherchenetzwerk International Consortium of Investigative Journalists hat Erkenntnisse daraus im November 2023 veröffentlicht.