Mafia-Paragraf

Tierschützer-Prozess: Freispruch rechtskräftig

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Staatswanwaltschaft beruft gegen Freisprüche wegen Nötigung und Sachbeschädigung.

Die in Wiener Neustadt wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht gestandenen Tierschützer haben einen Sieg errungen: Ihr im Mai 2011 erfolgter Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB ist rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft wird allerdings gegen die Freisprüche wegen schwerer Nötigung, schwerer Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei berufen, teilte Sprecher Erich Habitzl am Freitag in einer Aussendung mit.

Berufen werde in diesen Fällen wegen "Nichtigkeit und Schuld", wie Habitzl sagte. Für sechs der 13 Angeklagten - ihnen wurde nur die kriminelle Organisation zur Last gelegt - ist das Urteil somit rechtskräftig.

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