Die in Wiener Neustadt wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einer kriminellen Organisation vor Gericht gestandenen Tierschützer haben einen Sieg errungen: Ihr im Mai 2011 erfolgter Freispruch vom Mafia-Paragrafen 278a StGB ist rechtskräftig.
Die Staatsanwaltschaft wird allerdings gegen die Freisprüche wegen schwerer Nötigung, schwerer Sachbeschädigung, Widerstands gegen die Staatsgewalt und Tierquälerei berufen, teilte Sprecher Erich Habitzl am Freitag in einer Aussendung mit.
Berufen werde in diesen Fällen wegen "Nichtigkeit und Schuld", wie Habitzl sagte. Für sechs der 13 Angeklagten - ihnen wurde nur die kriminelle Organisation zur Last gelegt - ist das Urteil somit rechtskräftig.
Diese Seite verwendet Cookies. Für eine uneingeschränkte Nutzung der Webseite werden Cookies benötigt.
Sie stimmen der Verwendung von Cookies durch Anklicken von "OK" zu.
Nähere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen und unter dem folgenden Link "Weitere Informationen".
Wir nutzen Cookies dazu, unser Angebot nutzerfreundlich zu gestalten,
Inhalte und Anzeigen zu personalisieren und die Zugriffe auf unserer Webseite zu analysieren.
Marketing Cookies Wir setzen Marketing Cookies ein, um unseren Usern relevante und nützliche Werbung präsentieren zu können.
Statistik Cookies Wir setzen Statistik Cookies ein, um nützliche Erkenntnisse darüber zu gewinnen,
wie unsere Sites genutzt werden, sodass wir sie in Folge weiter verbessern können.
Technisch notwendige Cookies
Diese Cookies sind für die grundlegenden Funktionen der Website zwingend erforderlich und können nicht deaktiviert werden.