13 Aktivisten müssen sich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten.
Dritte Woche im Tierschützer-Prozess in Wiener Neustadt: Am Montag ist die Einvernahme des Zweitbeschuldigten fortgesetzt worden. Weitere Verhandlungstage sind übermorgen, Mittwoch, und Donnerstag. 13 Aktivisten müssen sich wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach §278a verantworten - sieben davon auch wegen weiterer Delikte.
Verfälscht wiedergegeben
Dem 27-jährigen gebürtigen Wiener,
in der veganen Gesellschaft tätig und für den VGT (Verein gegen
Tierfabriken) bei Kampagnen engagiert, wird Nötigung, Sachbeschädigung und
Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Wie in der Vorwoche beteuerte
er, mit kriminellen Taten nichts zu tun zu haben. Hinsichtlich der
Nötigungen, um Kleiderhäuser zum Ausstieg aus dem Pelzgeschäft zu bewegen,
verlangte er neuerlich die Vorlage von E-Mails im Original: Die Polizei habe
den Inhalt nur indirekt mit geänderter Wortwahl und damit verfälscht
wiedergegeben. Richterin Sonja Arleth zufolge sollen die vollständigen
E-Mails am Mittwoch vorgelegt werden.
Der Beschuldigte schloss auf Richterfrage aus, dass Mitarbeiter von Kampagnen ALF-Mitglieder sein könnten. Zum Beweis der Legalität der durchgeführten Kampagnen beantragte die Verteidigung eine Reihe von Zeugen.
Selbstverteidigungsabsicht
Im Zusammenhang mit Sachbeschädigungen
kam eine Demonstration gegen Faschismus im Oktober 2006 in Gumpoldskirchen
(Bezirk Mödling) zur Sprache. Staatsanwalt Wolfgang Handler zufolge wies ein
Stein, mit dem in der folgenden Nacht Fensterscheiben eingeworfen worden
waren, eine DNA-Spur des Zweitangeklagten auf. Der 27-Jährige bestritt, die
Tat verübt zu haben. Er habe den Stein, auf dem überdies Mischspuren von
mindestens zwei weiteren Personen seien, in Selbstverteidigungsabsicht
aufgehoben, nachdem ihn zwei Neo-Nazis vor der Demo bedroht hätten, und dann
weggeworfen.
Auch den Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt bei einer Kundgebung in einem Wiener Einkaufszentrum wies der Tierschützer zurück. Er folge dem Prinzip des passiven Widerstands. Es sei aber richtig, dass er seine Identität nicht preisgegeben habe und davongelaufen sei.
Demos bespitzeln "unnötig"
Auf die Frage nach
seiner Einstellung zur Polizei hielt der Beschuldigte fest, er halte es für
"unnötig", friedliche Demos zu bespitzeln und Tierschützer zu
kriminalisieren. Er betonte auch, dass er in zahlreichen Statements im
Fadinger-Forum etwa bei Streitereien der Gruppen untereinander deeskalierend
eingegriffen habe.
Im Zusammenhang mit der Anti-Jagd-Kampagne sprach der Aktivist von Recherchen im Jagdbereich gemeinsam mit einem weiteren Angeklagten. Hochstände habe er keine ausgekundschaftet - das würde implizieren, er hätte einen Anschlag geplant.