Der 16-Jährige hatte sich an einem Sechsjährigen vergangen. Wegen seines Geständnisses erfolgte ein mildes Urteil.
Wegen schwerem sexuellen Missbrauch eines sechsjährigen Nachbarbuben ist ein 16-Jähriger von einem Innsbrucker Schöffengericht zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden. Der Verurteilte nahm die Strafe sofort an. Die Staatsanwaltschaft hat sich vorerst noch nicht einverstanden erklärt.
Volles und reumütiges Geständnis abgelegt
Drei Jahre
Probezeit mit Bewährungshilfe und die Aufforderung, weiterhin eine
Einrichtung für Männerberatung zu benützen, die er nach der Tat freiwillig
aufgesucht hat, waren mit dem Urteil verbunden. Das volle und reumütige
Geständnis des 16-Jährigen und seine bisherige Unbescholtenheit wertete
Richter Bruno Angerer als mildernd.
Bedingte Freiheitsstrafe, weil der Straftäter noch sehr jung ist
Erschwerend
war allerdings, dass er sowohl an dem Buben sexuelle Handlungen vorgenommen
hatte, als auch diesen dazu aufgefordert hat. Da es sich um einen "noch sehr
jungen Straftäter" handle, sei die Freiheitsstrafe ausnahmsweise vollständig
bedingt ausgesprochen und an der absoluten Untergrenze angesetzt worden.
"Damit ihm nicht die weitere Zukunft verbaut ist", erklärte der Richter.
Tat war Ende April
Ende April war es zu der Tat im Garten des
Elternhauses des Verurteilten gekommen. Er hatte dem Kind eine
Luftdruckpistole versprochen, wenn es sich mit den Handlungen einverstanden
erkläre. Der Bub hatte am Abend beim zu Bett gehen seiner Mutter davon
erzählt. Die Eltern haben die Entschuldigung des 16-Jährigen angenommen.