Den Ausflug ins Innsbrucker Nachtleben sollte ein junger Mann nicht überleben.
Innsbruck. Es passierte im Fortgehviertel Bogenmeile nahe dem Hauptbahnhof und nicht einmal 150 Meter vom nächsten Polizeiwachzimmer entfernt: Wie berichtet, wurde Michael P., beliebter Skater und technischer Angestellter aus Bregenz, der mit acht Freunden nach Tirol zum Feiern gekommen war, in der Nacht auf Sonntag brutal getötet. Zunächst sah es danach aus, als ob sich die Attacke durch einen unbekannten Angreifer um 1.30 Uhr völlig grundlos ereignete. Doch bald sollte sich zeigen: Im Vorfeld der unfassbaren Bluttat eines afghanischen Asylwerbers hatte es in einem nahen Lokal einen (versuchten) Suchtgifthandel gegeben, der den Dealer Nasir H. derart in Rage versetzte, dass er später zum mutmaßlichen Mörder wurde.
Blut des Opfers spritzte meterweit auf den Asphalt
Noch wollen die Ermittler nicht verraten, ob der Cannabis-Deal geplatzt ist oder das spätere Opfer dem Afghanen zu wenig bezahlt hatte oder ihn sonst irgendwie verärgert hatte, denn der in Polizeigewahrsam genommene Dealer, der bis Dienstagfrüh in U-Haft wandern sollte, gibt überhaupt nichts zu.
Nicht einmal, dass er zur fraglichen Zeit vor Ort gewesen ist – und das, obwohl es laut Landeskriminalamt sehr gutes Videomaterial der Überwachungskameras gibt, die genau zeigen, wie der Verdächtige der Vorarlberger Männergruppe vom Lokal aus folgt, um den Letzten der Gruppe – Michael P., der etwas abseits ging – noch einmal anzusprechen und ihm in jenem Moment, da er sich umdrehte, mit voller Wucht das Messer in den Hals zu rammen. Das Blut spritzte meterweit.
Der verdächtige Afghane hätte längst abgeschoben werden sollen – doch er legte zuletzt Beschwerde gegen den drohenden Verlust des Aufenthaltsrechts ein.
Warum war verdächtiger Asylwerber noch im Land?
Tirol. Die Bluttat von der Bogenmeile hätte verhindert werden können, wenn man den Verdächtigen, der 2015 nach Österreich gekommen war, nach Abweisung des Asylantrags konsequent abgeschoben hätte. Zumal der aus Afghanistan stammende Nasir H. (für den die Unschuldsvermutung gilt) auch strafrechtlich bereits mehrmals aufgefallen ist – wegen Suchtgifthandels.
Erst im November hatte er wegen des Plünderns von Zeitungskassen eine Geldstrafe vor Gericht ausgefasst. Außerdem soll er bereits eine mehrwöchige Haft wegen einer Verwaltungsstrafe hinter sich haben. Doch mit findigen Helfern legte er immer wieder Beschwerde ein, zuletzt gegen den drohenden Verlust des Aufenthaltsrechts.