Innsbruck
Ärztepfusch um Azra (3): Freisprüche
23.06.2014
Mädchen starb in einer Kinderklinik an einer Überdosis Propofol.
Nach dem Tod eines dreijährigen Mädchens an der Innsbrucker Klinik im Oktober 2011 sind am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck die drei angeklagten Ärzte freigesprochen worden. Die Mediziner hätten laut Richter Bruno Angerer durchwegs nachvollziehbar gehandelt. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
"Für die Hinterbliebenen mag es zwar unbefriedigend erscheinen, dass kein Schuldiger übrig bleibt, aber die Sachverständigen haben bestätigt, dass die Handlungsweisen der beschuldigten Ärzte 'lege artis' gewesen sind", begründete der Richter das Urteil. Auch habe keiner der Mediziner eine Sorgfaltswidrigkeit begangen.
Verteidiger Mathias Kapferer nahm in seinem Schlussplädoyer nochmals Bezug auf Kommunikationsprobleme, die eine Kontrolluntersuchung der Dreijährigen verhindert hätten. "Wenn zwei Primare nicht miteinander können, passieren gewisse Dinge scheinbar einfach nicht", empörte sich der Rechtsanwalt. Auch die Gutachterin Sylvia Fitzal meinte, dass "der größte Fehler sicherlich war, den zweiten Eingriff nicht frühzeitig durchzuführen."
Das Mädchen war am 15. Oktober an die Innsbrucker Klinik überwiesen worden, weil es beim Spielen auf eine Tube Superkleber gebissen hatte. Bei der Erstuntersuchung habe der behandelnde Arzt eine Schwellung im Bereich der Atemwege festgestellt, weswegen das Kind intubiert und auch mit Propofol sediert werden musste. Am nächsten Tag sollte das Kind bei einer Kontrolluntersuchung extubiert und die Propofolzufuhr gestoppt werden.
Zu diesem Eingriff war es jedoch wegen Meinungsverschiedenheiten über den zu benützenden Operationssaal sowie wegen Koordinationsproblemen nicht gekommen, erklärten Zeugen. Angeklagt waren zwei Kinderärzte, sowie eine Anästhesistin, die das Kind während dieser zwei Tage betreut und das Propofol verabreicht hatten. Das Mädchen starb schließlich, nachdem es 46 Stunden lang mit Propofol sediert worden war, an einem Propofol-Infusionssyndrom (PRIS).
Fitzal und der ebenfalls als Gutachter bestellte Kinderarzt Peter Voitl meinten in ihren Ausführungen zwar, dass das PRIS bereits im Laufe des Nachmittags des zweiten Tages erkennbar gewesen sei. Es handle sich dabei aber um ein sehr seltenes Krankheitsbild und die Interpretation der vorhandenen Zeichen sei "nicht ganz einfach", erklärte Voitl. Grundsätzlich seien die Diagnose und die Behandlung jedoch trotzdem "einigermaßen zeitgerecht" erfolgt, fügte der Kinderarzt hinzu.