Mädchen starb in einer Kinderklinik an einer Überdosis Propofol.
Der sinnlose Tod der kleinen Azra (3) wird ab Montag vor dem Straflandesgericht in Innsbruck aufgerollt. Drei Ärzte der Universitäts-Kinderklinik sind wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Umständen angeklagt, es gilt die Unschuldsvermutung.
Azra hatte im Herbst 2011 Superkleber geschluckt, war auf die Intensivstation gekommen. Dort wurde das kleine Mädchen künstlich beatmet und mit dem Narkosemittel Propofol 46 Stunden lang in Tiefschlaf versetzt.
Eine klare Überdosierung, wie Gutachter während der Ermittlungen feststellten. Außerdem darf Propofol laut Hersteller nicht bei Patienten unter 16 Jahren angewendet werden. Erschwerend kommt laut Anklage hinzu, dass das Mädchen nicht ausreichend überwacht worden war. "Der Tod hätte ansonsten verhindert werden können", sagt der medizinische Gutachter.
Das Strafmaß gegen die Ärzte beträgt bis zu drei Jahre. Nach Bekanntwerden hat die Klinik auf den Einsatz von Propofol verzichtet.
Die Verteidiger kritisierten, dass ein Privatgutachten bereits vor Prozessbeginn veröffentlicht worden war. Weitere Gutachten würden die Unschuld der angeklagten Mediziner beweisen, betonten die Verteidiger unisono. Auch die Staatsanwaltschaft wurde von den Rechtsanwälten beschuldigt, die Pflicht zur Objektivität vernachlässigt zu haben. Die Sedierung mit Propofol sei die "bestmögliche Behandlung" gewesen. Das Risiko eines Propofol-Infusionssyndrom (PRIS), an dem das Mädchen gestorben sei, liege bei eins zu einer Million.
Der angeklagte 41-jährige Facharzt für Pädiatrie bekannte sich vor Richter Bruno Angerer nicht schuldig. Seine Aufgabe sei es gewesen, das Kind bereit, also sediert, für eine Kontrolluntersuchung zu halten. Zu diesem Eingriff sei es dann aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem HNO-Arzt und der Anästhesiologin nicht gekommen. Wegen Personalmangels sei die Untersuchung im HNO-OP nicht möglich gewesen. "Weil das Kind langsam aufzuwachen drohte, erhöhte ich die Dosis im Laufe des Tages", sagte der aus Luxemburg stammende Arzt.
Der Prozess ist für drei Tage anberaumt, das Urteil wird für Mittwoch erwartet.