Fahrlässigkeit

Arzt nach Tod von Kleinkind verurteilt

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Wegen fahrlässiger Tötung zu 9.000 Euro bedingter Geldstrafe verurteilt.

Nach dem Tod des dreijährigen Amel in der Innsbrucker Kinderklinik im April 2010 ist am Mittwoch der deutsche Oberarzt am Landesgericht wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe in einer Höhe von 9.000 Euro verurteilt worden. Den Eltern wurden 2.000 Euro Privatbeteiligtenanspruch zuerkannt. Es habe sich um ein fahrlässiges Delikt gehandelt, wie es jedem, auch einem Arzt, passieren könne, erklärte Richter Günther Böhler in seiner Urteilsbegründung.

Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung legten Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde ein. Die Verhandlung war Anfang September wegen der Verlesung weiterer Privatgutachten vertagt worden. Eine ursprünglich ebenfalls angeklagte deutsche Assistenzärztin war beim Prozessauftakt im Jänner 2012 noch nicht rechtskräftig freigesprochen worden.

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