Vier Monate bedingt und Geldstrafe für 26-Jährigen.
Vier Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen schwerer Körperverletzung lautete das Urteil gegen einen Tiroler am Donnerstag am Innsbrucker Landesgericht, der seinen Zwillingstöchtern im Alter von drei Monaten ein Schütteltrauma zugefügt haben soll. Bei einer Tochter konnte der Tatzeitraum nicht eingegrenzt werden, weshalb er einen Freispruch erhielt. Der 26-Jährige nahm das Urteil an, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es war vorerst nicht rechtskräftig.
"Kleine Kinder sind besonders schutzbedürftig. Der rohe Umgang, das heftige Schütteln, kommt in keinem Fall infrage", verurteilte Richter Michael Pilgram den Angeklagten, der sich nicht schuldig bekannte. Für den Vorsitzenden seien zum Teil die Einblutungen unter der Hirnhaut, Hirndruckanstieg sowie Netzhautblutungen bei den Zwillingen ein Garant für eine massive, körperliche Verletzung. Auch das Gutachten des gerichtsmedizinischen Sachverständigers, Walter Rabl, lasse keinen Zweifel für ein Schütteltrauma zu, meinte Pilgram.
Die Frage, ob er die damals drei Monate alten Kinder geschüttelt habe, verneinte der Angeklagte. Auch vor dem Tatzeitraum von 18. bis 19. September 2007 nicht. Er könne sich nicht vorstellen, woher die Verletzungen kämen. Eine seiner Töchter habe am Abend des 18. erbrochen, am nächsten Tag in der Früh habe sie "nicht gut ausgeschaut". Daraufhin war er mit ihr ins Krankenhaus nach Zams (Bezirk Landeck) gefahren. Später war das Kind mittels Notfallüberstellung in die Uni-Klinik Innsbruck gebracht worden.
"Ruhe in Person"
"Mein Mann ist die Ruhe in Person. Er
kümmert sich liebevoll um die Kinder, weil wir schwer um sie kämpfen
mussten", erklärte die Kindesmutter, die nach einer künstlichen Befruchtung
von den Zwillingen schwanger wurde. Sie war zum Tatzeitpunkt auf einer
zweitägigen Reise gewesen. Vielmehr habe ihr ein vertrauter Heilpraktiker
aus Deutschland gesagt, dass die Kinder an einer "Erbkrankheit" leiden
würden. Bereits der Bruder der heute 32-jährigen Frau sei im Säuglingsalter
an einem Gehirn- und Lungenödem gestorben.
Der Verteidiger, Franz Lethmüller, hatte noch auf die Unbescholtenheit seines Mandanten, die intakte Familie, die soziale Integration sowie die Unauffälligkeit seit der Tat hingewiesen. Dies wurde vom Richter teilweise berücksichtigt. Der Elektriker muss zudem eine Geldstrafe von 480 Euro leisten, das Urteil akzeptierte der Tiroler. Seine Frau brach in Tränen aus.