Nicht rechtskräftig

Covid-Arznei-Betrug: Bedingte Haft für Apotheker-Paar

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Ein Innsbrucker Apothekerpaar ist am Dienstag am Landesgericht wegen schweren Betrugs bzw. des Beitrages dazu in Zusammenhang mit dem Covid-Medikament Paxlovid zu je 18 Monaten bedingter Haft verurteilt worden.

Dem Ehemann wurde vorgeworfen, im Winter 2022/2023 als Assistent Paxlovid ohne Verschreibung und damit kostenfrei aus dem Bundeskontingent bestellt und Teile davon indirekt nach China verkauft zu haben. Seine Ehefrau, die Apothekerin, soll Beitragstäterin gewesen sein.

Letztere fasste zudem eine unbedingte Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro aus, ihr Mann über 1.440 Euro. Die Urteile waren vorerst nicht rechtskräftig. Der Ehemann hatte sich in der Verhandlung teilweise schuldig bekannt, seine Frau wies jede Schuld von sich.

Er habe, damals als Apothekenassistent bei seiner Frau angestellt, einen chinesischen Bekannten gehabt, der ihn dezidiert nach Paxlovid fragte und wissen wollte, "ob er das für ihn besorgen kann", führte der 56-jährige Zweitangeklagte bei der Verhandlung vor Richterin Andrea Wegscheider und dem Schöffensenat aus. Er habe darauf mit "ja sicher" geantwortet" und dieses Medikament schließlich "im System der Apotheke einfach bestellt", erklärte er. Über die Zeit seien die Mengen immer größer geworden. "Er hat mir auch erklärt, dass er Verwandte in China hat, die derzeit schwer krank sind", berichtete der Ehemann.

Erstangeklagte wollte Mann auf Rezeptpflicht hingewiesen haben

Ihr Mann habe "wohl nicht registriert", was sie ihm im Vorfeld erklärt habe, sagte hingegen die erstangeklagte 59-jährige Apothekerin bei ihrer Einvernahme in der Verhandlung am Landesgericht Innsbruck. Sie habe nämlich klar darauf hingewiesen, dass "die Abgabe von Paxlovid rezeptpflichtig ist", fügte sie hinzu. Die Frau nahm ihren Mann aber auch gewissermaßen in Schutz: "Er wusste wohl nicht, was diese Medikamente tatsächlich Wert sind und dass sie im Eigentum des Bundes sind."

Hätte er das nämlich gewusst, hätte er die nunmehr angeklagten Taten wohl auch nicht begangen, meinte die Ehefrau, die ihren Mann nach den Vorfällen kündigte. Diskrepanzen gab es hinsichtlich der Frage, wie oft sie mit ihrem Mann über den Sachverhalt der Rezept- und Verschreibungspflicht gesprochen habe. Bei der Polizei hatte die Frau im Zuge der Ermittlung von mehreren Malen gesprochen, bei der Verhandlung wollte sie nur ein Gespräch vor den ersten Großbestellungen für den chinesischen Kunden einräumen. Klar sie jedenfalls, dass sie keine Schuld treffe: "Ich ging davon aus, dass nach unserem Gespräch die Sache geklärt ist und habe auch nichts von den von ihm getätigten Bestellungen mitbekommen." Als schließlich der Großhändler anrief und sie auf die sehr großen und ungewöhnlichen Bestellmengen hinwies, habe sie schlicht "der Schlag getroffen", erklärte die Apothekerin. Die Frau hatte den Vorwurf der Beitragstäterschaft bereits im Zuge der Ermittlungen von sich gewiesen.

In zehn Tagen 2.500 Packungen Paxlovid bestellt

Der dadurch entstandene strafrechtliche Schaden ist jedenfalls laut Anklage beträchtlich: Über 1,8 Millionen Euro, da der Mann innerhalb von zehn Werktagen im Dezember 2022 und Jänner 2023 schließlich 2.500 Packungen des Corona-Medikaments bestellt habe, wie der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsplädoyer sagte. "Es handelt sich dabei um ein besonderes Medikament, weil es im Eigentum des Bundes stand und Apotheken es nur abgaben", erklärte der öffentliche Ankläger. Eine Verschreibung eines Arztes sei für die Bestellung aber notwendig gewesen, hielt der Staatsanwalt fest.

Der zweitangeklagte Apothekenassistent habe auf Nachfrage eines chinesischen Bekannten jedenfalls ohne solche ärztlichen Verschreibungen Paxlovid in "großen Mengen bestellt", so der öffentliche Ankläger weiter. "Ob der Angeklagte den wirklichen Wert des Medikaments wusste, der sich pro Packung auf 731 Euro beläuft, ist unklar", fügte er hinzu. Er sei aber wohl davon auszugehen, dass er von einem Wert einer Packungen rund 400 Euro ausging und dadurch immer noch einen Schaden von rund einer Millionen Euro in Kauf nahm, betonte er. "Da er dem chinesischen Bekannten Geld für den Verkauf verrechnet hat, ist außerdem von einer Bereicherung auszugehen", strich der Staatsanwalt heraus.

Mann soll bis zu 40.000 Euro für Verkäufe eingesteckt haben

Der Verteidiger des Zweitangeklagten ging dabei von einer Summe von 30.000 bis 40.000 Euro aus, die der Mann in die eigene Tasche wirtschaftete. "Das Geld hat er, da er damals spielsüchtig war, einfach verspielt", führte dieser aus. Sein Mandant fühle sich in dieser Sache jedenfalls "teilweise schuldig", da er aus seiner Sicht "die Apotheke geschädigt hat". "Er wusste allerdings nichts vom wahren Wert der Medikamente und damit vom Millionenschaden, den er durch sein Vorgehen verursacht hat", betonte der Verteidiger.

Wie viele Packungen der Mann genau nach Fernost verkauft hat, blieb zunächst auch bei der Verhandlung unklar. Offenbar wurden aber 450 Packungen retourniert, nachdem der Medikamentenlieferant Anfang 2023 angesichts des bundesweiten Fehlbestandes und der ungewöhnlich hohen Liefermenge bei der Innsbrucker Apotheke nachgefragt hatte.

Auch der als Zeuge einvernommene chinesische Kunde des Zweitangeklagten konnte in dieser Frage nicht wirklich Licht ins Dunkel bringen. Er berichtete hingegen davon, dass er "keine bestimmte Menge" bestellte, sondern eben den Apothekenassistenten bat, so "viel wie möglich zu bestellen". Ob die Ehefrau des Zweitangeklagten die auf die Bestellungen folgenden "Szenen" - der Chinese holte die Waren meist mit einem Kastenwagen ab - mitverfolgt habe, wusste er nicht zu beantworten. "Ich glaube aber eher nicht", gab der Zeuge auf mehrfache Nachfrage seitens des öffentlichen Anklägers zu Protokoll.

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