Die Studentin will die Verordnung über die Platzbegrenzung bei Psychologie kippen. Derzeit werden nur 284 neue Studenten oder Studentinnen aufgenommen.
Eine deutsche Studentin hat beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Klage gegen die Universität Innsbruck eingereicht. Sie will die Aufhebung jener Verordnung erreichen, in der die Zahl der Studienplätze für das Psychologiestudium begrenzt wird, bestätigte VfGH-Sprecher Christian Neuwirth.
An der Uni Innsbruck müssen Bewerber für das Psychologie-Studium seit 2006 Eignungstests absolvieren. Die Deutsche bekam auf Grund ihres Eignungstests keinen der begehrten Studienplätze.
Ihre Klage bezieht sich laut Neuwirth "ausschließlich auf die Universität Innsbruck und dort auf die Platzbeschränkungen für das Studium der Psychologie". Sie verlange, dass die Entscheidung über ihre Abweisung korrigiert und die Verordnung, in der die Platzbeschränkungen fixiert sind, als gesetzeswidrig ausgehoben wird.
Erst im Oktober 2008 hatte eine Medizinstudentin aus der Bundesrepublik Klage gegen die Regelung eingebracht, laut der nur 20 Prozent aller Medizinausbildungsplätze an deutsche Studenten gehen dürfen. Als sie in ihrem Heimatland doch einen Studienplatz bekam, zog sie die Klage zurück.