Luftdruckpistole

Eigenem Freund ins Gesicht geschossen

09.02.2010

Um Haaresbreite verfehlte die Plastikpatrone das Auge eines Teenagers

Zur Vollversion des Artikels
© asam
Zur Vollversion des Artikels

Dieser Schuss ging nach hinten los: Um die Zugfahrt von Innsbruck nach Linz zu verkürzen, kam ein 18-Jähriger bei Kufstein auf eine blöde Idee: Er hantierte mit seiner Luftdruckpistole im Abteil herum und wollte seinen Spezi (16) so ein wenig unterhalten.

Schuss gelöst
Plötzlich löste sich aus der geladenen Waffe ein Schuss. Nur um Haaresbreite verfehlte die Plastikpatrone das rechte Auge des 16-Jährigen und traf ihn aber oberhalb der Backe. Die Wunde musste im Krankenhaus Kufstein versorgt werden.

Polizei
Die alarmierte Polizei erklärte zwar, dass über 18-Jährige prinzipiell eine Luftdruckpistole bei sich haben dürfen. Denn es handle sich dabei nicht um eine verbotene Waffe – den Beamten war das aber zu wenig. In diesem Fall werde es deshalb ­einen Bericht an die Bezirkshauptmannschaft Kufstein geben: Die Behörde muss dann prüfen, ob ein Waffenverbot gegen den Benutzer der Waffe ausgesprochen werde.

Anzeige
Außerdem erstatteten die Polizisten gegen den Pistolero eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft. Es kann also auch noch ein gerichtliches Nachspiel für ihn geben.

Zur Vollversion des Artikels