Dealer verurteilt

Erfolge im Kampf gegen Drogenszene

12.07.2009

Die Polizei kämpft verstärkt gegen Drogendealer aus Nordafrika. Mit erhöhtem Druck soll die Szene aus dem Stadtbild verschwinden.

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© APA
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Die beiden Angeklagten waren sichtlich erschüttert, als sie am Freitagabend ihre Urteile erfuhren: Je siebeneinhalb Jahre Haft wegen schweren Raubs. Der Marokkaner und sein türkischer Komplize standen vor Gericht, weil sie im April bei einem Drogendeal einen Mann aus Telfs mit einer Rasierklinge bedroht und beraubt hatten. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, zeigen aber, dass Polizei und Justiz den Drogensumpf rund um den Bahnhof Schritt für Schritt trocken legen. Wir waren erfolgreich“, resümiert der stellvertretende Innsbrucker Polizeichef Martin Kirchler im ÖSTERREICH-Gespräch.

37 Festnahmen in der Szene
Mit 1. Mai haben Landes- und Stadtpolizeikommando fix jene Überwachungsgruppe eingerichtet, die verstärkt gegen die nordafrikanischen Drogendealer vorgeht. Kirchler: „Die Szene hat sich reduziert. Durch den erhöhten Kontrolldruck ist sie kaum mehr wahrnehmbar.“ So haben sich die Situation auf dem Bozner Platz und der Bereich um den Hauptbahnhof wieder gebessert. Die Marokkaner-Szene, die seit 2004 Unruhe stiftete, umfasste 40 bis 70 Personen. Seit Anfang April setzt die Polizei zusätzlich auf verstärkte Videoüberwachung rund um den Hauptbahnhof und den Südtiroler Platz. Die Bilanz: 37 Festnahmen wegen Suchtmitteldelikten, 116 Verwaltungsanzeigen und 29 Gerichtsdelikte, die fast alle in Zusammenhang mit Drogenmissbrauch stehen.

Marokkaner Stammgäste im Gericht
Nahezu jede Woche werden am Gericht Drogendealer vernommen, die meist aus Marokko stammen. Häufig läuft ein solcher Prozess nach folgendem Schema ab: Bei der Einvernahme schwärzen sich die Nordafrikaner gegenseitig an. Vor Gericht verbrüdern sie sich wieder. „Sie schauen darauf, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt“, fasst es Staatsanwalt Boris Kuznik zusammen. Die Bekämpfung der Drogenszene soll weitergehen. Problem: Die Dealer können nur abgeschoben werden, wenn sie von Marokko ein Heimreisezertifikat erhalten. Oft behaupten sie aber, keinen Pass zu haben oder verleugnen ihre Herkunft.

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