Mit harten Konsequenzen muss jener Täter rechnen, der mit seinem Raub eine beispiellose Familientragödie ausgelöst hat.
Tirol. Der Fall Leon schockt das ganze Land: Wie berichtet, wurde der aus Bayern zugewanderte Deutsche Florian A. in der Nacht auf Sonntag auf einem Gehweg entlang der Kitzbühler Ache in St. Johann von hinten brutal und mit den traurigsten Folgen, die man sich vorstellen mag, überfallen:
Ein bislang unbekannter Täter schlug den Familienvater von hinten mit einer Flasche, die dabei zerbarst, nieder. Das 37-jährige Opfer war um 4 Uhr in der Früh mit seinem beeinträchtigten Sohn im Buggy spazieren war, um Leon – der des nachts wegen seiner Krankheit immer wieder aufwachte – zu beruhigen. Während der Vater k. o. am Boden lag, kletterte der 6-jährige Sohn mit den Syngap-Syndrom aus dem Kinderwagen und verirrte sich im Dunklen über eine Böschung ans Flussufer und stürzte ins Wasser. Laut Obduktion ist Leon ertrunken, ohne Fremd- oder Gewalteinwirkung.
Phantom. Dennoch droht dem Räuber (der das erbeutete Handy und die um wenige Euro Bargeld entleerte Geldbörse auf der Flucht wegwarf) eine Strafe, die ansonsten Gewaltverbrechen wie eiskaltem Mord, vorbehalten ist – nämlich bis zu lebenslang. Unter Strafrechtlern wird heftig darüber diskutiert: Normalerweise setzt es für Raub, bei dem jemand schwer verletzt wird – Leons Vater liegt nach wie vor im Spital – fünf bis zu fünfzehn Jahre. Hat die Gewaltanwendung jedoch den Tod „eines Menschen zur Folge“ (dezitiert ist im Gesetz, § 143 StGB, nicht allein das Raubopfer angeführt), ist die Tat mit einer Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen. Fakt jedenfalls ist: Hätte das Phantom nicht zugeschlagen, würde Leon noch leben.
(kor)