Toter Bub in Tirol
Fall Leon: Finaler Verhandlungstag erwartet
29.07.2024In der Anklage wird dem Mann vorgeworfen, einen ursprünglich angenommenen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben und selbst für den Tod des Sechsjährigen verantwortlich zu sein.
St. Johann in Tirol/Innsbruck. Im Mordprozess gegen einen 39-Jährigen, dessen Sohn im Sommer 2022 tot in der Kitzbüheler Ache in St. Johann in Tirol aufgefunden worden war, ist am Donnerstag der dritte und voraussichtlich finale Prozesstag am Innsbrucker Landesgericht angesetzt. Bisher hatte sich die Staatsanwaltschaft von der Schuld des Angeklagten überzeugt gezeigt und auf Spuren sowie entsprechende Gutachten verwiesen. Die Verteidigung beharrte indes auf der Unschuld und machte Zweifel geltend.
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In der Anklage wird dem Mann vorgeworfen, einen ursprünglich angenommenen Raubüberfall vorgetäuscht zu haben und selbst für den Tod des Sechsjährigen verantwortlich zu sein. Staatsanwalt Joachim Wüstner verwies zu Prozessauftakt gegenüber dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Andreas Fleckl auf stichhaltige Indizien gegen den Mann. Videoaufnahmen würden etwa zeigen, dass sich jene Sektflasche, mit der ein angeblicher Unbekannter den nunmehr Angeklagten niedergeschlagen haben soll, bereits vor der Tat im Kinderwagen befunden habe. Auf dieser seien zudem DNA-Spuren des Kindes nachweisbar gewesen. Auch seien fehlende DNA-Spuren von einem etwaigen Täter am Handy oder der Kleidung des Angeklagten sowie dessen Verletzungen nicht mit dem angeblichen Raubüberfall in Einklang zu bringen. Auch vor Gericht dargetane Gutachten belasteten den 39-jährigen Deutschen dahingehend.
Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der Angeklagte bekannte sich indes zu Prozessauftakt nicht schuldig und wurde darin auch von dessen Ehefrau unterstützt. Die Mutter des Kindes zeigte sich in einer emotionalen Zeugenaussage von der Unschuld ihres Mannes "überzeugt". Die Anwälte des 39-Jährigen - Albert Heiss und Mathias Kapferer - machten ein fehlendes Motiv geltend. Auch seien die vorgebrachten Indizien nicht schlüssig bzw. jeweils auch ein anderer Tathergang denkbar. Wiederholt zogen die Verteidiger auch die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft in Zweifel und stellten mutmaßliche Versäumnisse in den Raum - etwa soll Hinweisen nicht nachgegangen oder Spuren nicht ausreichend gesichert worden sein.
Für den von großem Medieninteresse aus Österreich und Deutschland begleiteten Schwurgerichtsprozess wurden drei Verhandlungstage anberaumt. Hinsichtlich eines möglicherweise benötigten vierten Verhandlungstages war vorerst nichts bekannt. Noch sollen weitere Zeugen vernommen werden, auch werden bereits diskutierte Videos aus der Tatnacht eine Rolle spielen. Schließlich dürfte bereits ein Urteil fallen. Dem Beschuldigten wird neben Mord auch Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung vorgeworfen. Ihm drohen im Falle einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.